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Corona-Prämie ist eine Anerkennung der Arbeit

Corona-Prämie ist eine Anerkennung der Arbeit (DKG).



Mit dem heute im Bundesrat beschlossenen Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen wurde auch die erneute Corona- Prämie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern verankert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass damit
der besonderen Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere während der zweiten und dritten Welle der Corona-Pandemie Rechnung getragen wird. „Die Mitarbeitenden haben seit nunmehr einem Jahr
Außergewöhnliches geleistet und waren extremen Belastungen ausgesetzt. Deshalb
ist die finanzielle Anerkennung in der Gesamthöhe von rund 450 Millionen Euro
sinnvoll und richtig. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Regelung
analog zur Altenpflege erfolgt wäre. Dann hätten alle Pflegekräfte in allen
Krankenhäusern an einer Prämie partizipiert. Gut ist, dass wir auch andere
Berufsgruppen wie beispielsweise Reinigungskräfte einbinden können, denn wir
haben immer gesagt, dass Krankenhausarbeit Teamarbeit ist“, so der designierte
Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Quelle: DKG, 26.03.2021

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