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Gutachten 2021 Sachverständigenrat Gesundheit

SVR Gesundheit Gutachten 2021: Digitalisierung für Gesundheit. Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems - Datensparsamkeit sei von der Lebenswirklichkeit überholt worden (SVR Gesundheit, PDF, 6 MB).



Besseren Schutz von Leben und Gesundheit mit höherer Datensicherheit vereinbaren. Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und wissenschaftlich sinnvoll genützt würden. Zu
diesem Schluss kommt der siebenköpfige Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem aktuellen Gutachten, das heute Herrn Minister Spahn übergeben und anschließend in der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde.

„Wir brauchen eine ehrliche Diskussion über bisherige Fehlentwicklungen. Die
Politik hat in den letzten Jahren Schritte in die richtige Richtung getan. Ziel
muss die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung sein: hin auf ein digitales,
ein systematisch lernendes Gesundheitssystem“, betont der SVR-Vorsitzende,
Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach, und führt aus:

„Auch der Sachverständigenrat hält es für unabdingbar, dass Gesundheitsdaten
nicht in falsche Hände fallen. Zugleich müssen sie in richtige Hände gelangen
können. In Hände, die Leben und Gesundheit schützen wollen. Die Angehörigen der
Heilberufe in Deutschland wollen dies. Ebenso die Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler, die erforschen, was uns gesund erhält, was uns krank macht und
wie man Krankheiten heilen kann. Kluges Misstrauen sollte zu geeigneten
Schutzmaßnahmen führen – nicht Hilfe verhindern, denn Daten teilen heißt besser
heilen.“

Prof. Gerlach: „Die Menschen in Deutschland produzieren jeden Tag Abermillionen
Daten, darunter sehr viele, die ihre Gesundheit betreffen. Die meisten dieser
Daten wandern in die Arme von Datenkraken außerhalb der EU und werden von
diesen für kommerzielle Zwecke, Werbung und Angebote ausgewertet. Wenn es aber
darum geht, Gesundheitsdaten hierzulande zum Zwecke besserer
Gesundheitsversorgung zu sammeln – z.B. in einer elektronischen Patientenakte –
und sie für gezieltere
Forschung, Prävention, Diagnostik und Therapie verfügbar zu machen, dann werden
Probleme aufgetürmt, die eine sinnvolle Datennutzung fast unmöglich machen. Das
ist unverantwortlich. Länder wie Dänemark oder Estland, in denen auch die
Datenschutzgrundverordnung gilt, nutzen die Chancen der Digitalisierung sehr
viel besser.“

„Der Rat ist überzeugt, dass das Patientenwohl der Maßstab sein muss, an dem
Digitalisierung im Gesundheitswesen ausgerichtet und gemessen werden muss.
Damit meinen wir das Wohl aller aktuellen und zukünftigen Patientinnen und
Patienten. Dazu brauchen wir für Forschung und Versorgung verwertbare Daten.
Nicht nur die bislang schon zugänglichen Abrechnungsdaten z.B. über
verschriebene Medi­kamente, sondern auch die zugehörigen Behandlungsdaten etwa
über Allergien, Blut- oder Röntgenuntersuchungen.“

Der Gesundheitsökonom und stellvertretende SVR-Vorsitzende, Prof. Dr. rer. pol.
Wolfgang Greiner, ergänzt: „In der Corona-Pandemie hat sich zudem gezeigt, wie
wichtig es wäre, Gesundheitsdaten wie eine nachgewiesene Ansteckung mit
Bewegungs- und Kontaktdaten verknüpfen zu können, um zu erkennen, welche
Situationen wirklich risikoreich im Sinne von Infektionsketten sind. Mit diesem
Wissen könnten Maßnahmen zur Eindämmung viel gezielter sein.“

„Die Corona-Krise zeigt, dass es beim Thema Datennutzung nicht nur um den
effizienten Schutz von Leben und Gesundheit des Einzelnen und seiner
Mitmenschen geht, sondern auch darum, das Wirtschaftsleben ebenso wie Bildung,
Kultur und Freizeitaktivitäten nicht unnötig einzuschränken. Es geht um die
materiellen und
ideellen Grundlagen unserer Gesellschaft. Um beurteilen zu können, welche
Einschränkungen wirklich nötig und angemessen sind, müssen Forschende Daten
auswerten dürfen.“

Prof. Greiner unterstreicht: „Von der Lebenswirklichkeit längst überholte
Konzepte wie Datensparsamkeit helfen nicht weiter. Der Sachverständigenrat
knüpft hier an den Deutschen Ethikrat an, der in seiner Stellungnahme zu ‚Big
Data und Gesundheit‘ feststellte, einem Datenmissbrauch könne ‚mit
Handlungsformen und Schutzmechanismen des traditionellen Datenschutzrechts nur
unzureichend begegnet‘ werden. Der Sachverständigenrat hält es für an der Zeit,
mit geeigneten technischen Maßnahmen, mit empfindlichen Strafandrohungen und
wirksamen Kontrollen die Datensicherheit zu stärken und zugleich Möglichkeiten
zu schaffen, Daten für gezieltere Forschung und Versorgung zu nutzen.“

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen formuliert der Rat in seinem Gutachten
konkrete Empfehlungen zur patientenwohldienlichen Ausgestaltung der
elektronischen Patientenakte (ePA) ebenso wie zur treuhänderisch kontrollierten
Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Das Gutachten erörtert ferner
die Nutzung und Kostenerstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die
Steigerung digitaler Gesundheitskompetenz in den Heilberufen im Besonderen und
bei den Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen. Es skizziert die normativen,
rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Digitalisierung und die
strategischen Schritte, die auf ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem hin
zu tun sind.

Das Gutachten wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und am 17. Juni
2021 im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. Es ist
unter www.svr-gesundheit.de abrufbar und wird demnächst im Buchhandel
erscheinen.

Quelle: SVR Gesundheit, 24.03.2021

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