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NRW: Ohne klare Kriterien bleibt Gesetz zur Krankenhausplanung eine leere Hülle

NRW: Ohne klare Kriterien bleibt Gesetz zur Krankenhausplanung eine leere Hülle (Krankenhausgesellschaft NRW).



Zu früh und zu unbestimmt: Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Jochen Brink, bezeichnet die an diesem Mittwoch vorgesehene Verabschiedung des Krankenhausgestaltungsgesetzes durch den Landtag als übereilt. So lange die Konturen der angekündigten Krankenhausplanung nicht
ausreichend erkennbar seien, verfolge das Gesetz ein unbestimmtes Ziel. „Ohne
praxistaugliche Kriterien, an welchem Bedarf die stationäre Versorgung der
Patientinnen und Patienten vor Ort künftig ausgerichtet wird, bleibt das Gesetz
nicht mehr als eine leere Hülle. Über die entscheidenden Fragen indes, welche
medizinischen Behandlungen ein Krankenhaus in Zukunft noch anbieten darf,
besteht aber weiterhin Unklarheit“, sagt Brink.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werde der Einstieg in eine an
Leistungsgruppen ausgerichtete Krankenhausplanung legitimiert, deren
Auswirkungen fast vier Monate nach Einbringung in den Landtag noch immer in
wesentlichen Punkten unklar seien. „Die Frage, nach welchen Parametern der
regionale Bedarf ermittelt wird, ist bis heute unbeantwortet“, stellt der
KGNW-Präsident fest. „Es wäre aber ein schwerer Fehler, die wirtschaftlichen
Folgen für das einzelne Krankenhaus zu unterschätzen. Eine Reform der
Krankenhausplanung kann nur mit den Krankenhäusern und bestimmt nicht gegen sie
funktionieren.“ Überdies berge eine zu detaillierte Aufsplitterung der
Leistungsgruppen und -bereiche die Gefahr, dass die wohnortnahe Versorgung der
Patientinnen und Patienten auf der Strecke bleibe.

Brink betont: „Nordrhein-Westfalen verfügt über eine sehr gute und gerade in
der Pandemie als verlässlich bewährte Krankenhausstruktur mit einer guten
Erreichbarkeit. Maßstab für eine weiterführende Krankenhausplanung muss deshalb
eine weitere Verbesserung dieser schon jetzt hohen Versorgungsqualität sein.“
Die Krankenhäuser in NRW seien offen für einen Veränderungsprozess, der für die
einzelnen Regionen ein auch mit mehr ambulanten Leistungen verbessertes Angebot
bringe. Bei der von der Landesregierung angestrebten Krankenhausplanung müsse
jedoch klar sein, dass sogar Schließungen von Abteilungen oder gar ganzen
Häusern die Folge sein könnten. „Auch Klinikkapazitäten abzubauen, kostet viel
Geld. Das muss die Landesregierung einkalkulieren“, erinnert Brink. „Die Pläne
des Landes dürfen nicht dazu führen, dass vor allem Krankenhäuser der
Grundversorgung in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und zukünftig eine
wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gefährdet ist.“

Quelle: Krankenhausgesellschaft NRW, 03.03.2021

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