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UKSH und ver.di einigen sich zur Entlastung in der Pflege

UKSH und ver.di einigen sich zur Entlastung in der Pflege (Pressemitteilung).



Am 13. März vergangenen Jahres haben sich die Landesregierung, das UKSH und ver.di auf die Eckpunkte zur Vereinbarung über die Entlastung und Stärkung der Beschäftigten am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein verständigt. In deren Mittelpunkt steht die Regelung der
Besetzungen der einzelnen Stationen im Verhältnis zum Patientenaufkommen. Diese Vereinbarung wurde in den vergangenen Monaten in redaktionellen Verhandlungen geeint und von ver.di und dem Vorstand des UKSH unterzeichnet.
Dies bedeutet, dass die konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der
Pflegesituation in beiderseitigem Sinne umgesetzt werden könnten. Bedingung für
das Inkrafttreten ist die Zustimmung der örtlichen Nichtwissenschaftlichen
Personalräte, des Nichtwissenschaftlichen Gesamtpersonalrats sowie der
Betriebsräte der ZIP gGmbH und der UKSH Akademie. Wir hoffen auf eine zügige
Zustimmung aller Gremien, damit die Umsetzung greifen kann.

„Wir haben gute und tragfähige Lösungen gefunden, Ausgleiche für besondere
Belastungssituationen unserer Pflegekräfte und auch für unsere Mitarbeitenden
im nicht-pflegerischen Bereich zu schaffen“, sagt Prof. Dr. Jens Scholz,
Vorstandsvorsitzender des UKSH. „Unser Dank gilt allen Beteiligten, die in
vielen gemeinsamen Sitzungen konstruktiv an diesem Meilenstein für die weitere
Verbesserung der Patientenversorgung durch Entlastung unserer Mitarbeitenden am
UKSH gearbeitet haben.“

Ein Schwerpunkt ist die Regelung für das Konsequenzen-Management. Hier galt es
zu definieren, wann und unter welchen Voraussetzungen Belastungssituationen
entstehen, die mit einer Ausgleichsschicht vergolten werden. Dazu gibt es fest
vereinbarte Besetzungen im Verhältnis zur Patientenbelegung, die bei
Überschreitung aus besonderen Gründen als freie Tage angemeldet werden können.
Damit schafft das UKSH bessere Arbeitsbedingungen als jedes andere Krankenhaus
in Schleswig-Holstein. Hierzu sind unter anderem gemeinsam organisatorische
Modelle entwickelt worden, die den Entlastungsausgleich regeln, die wiederum
der Mitbestimmung der Personal- und Betriebsräte unterliegen. Das UKSH freut
sich auf die Zustimmung der zuständigen Personal- und Betriebsräte.

Quelle: Pressemitteilung, 30.03.2021

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