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Wirtschaftliche Sicherung der Kliniken: Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle

Wirtschaftliche Sicherung der Kliniken: Rettungsschirm-Rechtsverordnung sichert Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser in der dritten Welle (DKG).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Rechtsverordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Mit ihr hat das Bundesministerium für Gesundheit den Rettungsschirm für die Krankenhäuser angesichts der dritten Pandemiewelle aufgespannt. Mit den vorgesehenen Maßnahmen können die
Liquidität der Kliniken über das Jahr 2021 gesichert und Erlösausfälle in der
Regelversorgung kompensiert werden. Zentral ist, dass damit die wirtschaftliche
Sicherheit der Kliniken per Rechtsverordnung gewährleistet wird und kein
Krankenhaus Corona-bedingt in Existenznöte geraten muss. Der
Ganzjahreserlösgleich ist die zentrale Maßnahme zur Sicherung. Hier begrüßen
wir, dass das Ministerium den fünfprozentigen Abschlag auf die Referenzbasis
von 2019 deutlich reduziert hat, auch wenn wir einen gänzlichen Verzicht auf
einen solchen Abschlag nach wie vor für sachgerecht halten“, erklärt Dr. Gerald
Gaß, designierter Vorstandsvorsitzender der DKG.

Gerade in Anbetracht der anlaufenden dritten Welle ist das ein gutes und
wichtiges Zeichen für die Kliniken, die sich vollständig auf den Schutz der
Bevölkerung konzentrieren können, ohne dabei Angst vor finanziellen Nachteilen
haben zu müssen. „Die Krankenhäuser begrüßen die vorgesehenen
Liquiditätshilfen, auch wenn diese nicht allen Kliniken Hilfe versprechen. Für
Häuser, die bisher nur kurzzeitig Ausgleichszahlungen erhalten haben und in der
dritten Welle stärker betroffen sind, sollte das Land ergänzend im Rahmen einer
Einzelfallprüfung, unabhängig vom ersten Quartal, Liquiditätshilfen genehmigen
können. Die derzeitige Begrenzung der Liquiditätshilfen bis Ende Mai wird man
im Verlauf der kommenden Wochen angesichts der weiteren Entwicklung der
Pandemie weiter diskutieren müssen. Zentral ist aber die Absicherung über den
Ganzjahreserlösgleich, der die wirtschaftliche Sicherheit der Kliniken bis zum
Jahresende gewährleistet. Der vorgesehene Rettungsschirm ist insgesamt eine
gute politische Entscheidung“, so Gaß.

Quelle: DKG, 29.03.2021

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