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Entwurf: Nachtrag vom 27.04.2021 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung

Entwurf: Nachtrag vom 27.04.2021 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung (DKG).



Die Vereinbarung nach § 21 Absatz 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz über den Ausgleich eines aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 entstandenen Erlösrückgangs (Corona-Ausgleichsvereinbarung 2020) sieht für den Bereich des KHEntgG-Bereich und den BPflV-Bereich die Abrechnung eines Zuschlages vor. Geregelt
wird sowohl das diesbezügliche Zuschlagsentgelt als auch entsprechende Berechnungsschemen. Für die Rechnungslegung dieser Zuschläge gibt
Anhang 2 das jeweilige Berechnungsschema für den KHEntgG bzw. BpflV Bereich vor.
[...]

Quelle: DKG, 13.04.2021

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