Ärztliche Leitung des Medizinischen Managements unterstützt das St.-Clemens-Hospital Geldern /> Auf der Suche nach einer Neubesetzung der Geschäftsleitung des Krankenhauses Alsfeld />

Unfallchirurgen fordern Rechtssicherheit für TraumaRegister mydrg.de





groups

Unfallchirurgen fordern Rechtssicherheit für TraumaRegister

Unfallchirurgen fordern Rechtssicherheit für TraumaRegister (DGOU).



Die verschärften Datenschutzregulierungen reißen Löcher in das bisher dichte Datennetz der Unfallchirurgen. Das TraumaRegister DGU der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) weist immer weniger Behandlungsverläufe von Schwerverletzten auf, obwohl sie behandelt wurden. Ursache dafür ist die 2018
in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Seitdem gibt es erhebliche formale und inhaltliche Unsicherheiten und Hürden, wenn Unfallchirurgen das Einverständnis der Patienten für die Aufnahme von
Versorgungsdaten in das Register einholen wollen, um der Forderung zur externen
Qualitätssicherung nachzukommen. Die Einwilligungserklärung stellt bei
schwerverletzten Patienten regelmäßig eine organisatorische und ethisch höchst
schwierige bis unlösbare Herausforderung dar. Daher fordern Experten nun erneut
eine gesetzliche Regelung, damit das Register auch ohne Einwilligungserklärung
lückenlos weiter betrieben werden kann. „Seit über zwei Jahren setzen wir uns
dafür ein, dass wir pseudonymisierte Daten rechtssicher verwenden dürfen.
Datenschutz ist gut und richtig. Aber übertriebener Datenschutz macht unser
seit fast 30 Jahren bestehendes TraumaRegister nun zunichte und gefährdet damit
Menschenleben“, kritisiert DGU-Präsident Prof. Dr. Michael J. Raschke.

Die TraumaRegister-Daten sind Kernstück der nationalen Qualitätssicherung in
der Schwerverletztenversorgung. Doch die DSGVO macht Qualitätssicherung und
Registerforschung zur Verbesserung der Schwerverletztenversorgung zunehmend
unmöglich. Es besteht die Gefahr, dass die Daten zukünftig nur noch
eingeschränkt die Realität widerspiegeln können. Das zeigen nun auch aktuelle
Zahlen: Knapp 30.000 neue Datensätze wurden pro Jahr im TraumaRegister DGU® von
den über 600 Traumazentren der Initiative TraumaNetzwerk DGU bisher angelegt.
2018 waren es 6 Prozent weniger, 2019 sank die Aufnahmequote schon um 17
Prozent. „Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, die wir unbedingt
stoppen müssen. Auf der einen Seite gibt es die gesetzlich vorgeschriebene
Pflicht zur Qualitätssicherung, auf der anderen Seite sind die rechtssicheren
Voraussetzungen dafür in den Kliniken nicht gegeben“, macht DGU-Generalsekretär
Prof. Dr. Dietmar Pennig auf das Problem aufmerksam. Der fehlende rechtssichere
und gleichzeitig praktikable Umgang mit dem Datenschutz mache die
Qualitätssicherung in allen Bereichen der Akut- und Notfallmedizin de facto
unmöglich. Daher kritisieren die DGU-Experten, dass es hierzulande keine
umfassende gesetzliche Regelung zur Förderung von Akut-Registern gibt. „Unser
Schwerverletztenregister gehört zur Daseinsfürsorge und verbessert stetig die
Patientenversorgung. Mit einem Registergesetz wäre die Erlaubnis zur
Datenverwendung gegeben“, erklärt Pennig.

Beim TraumaRegister DGU® handelt es sich um eine zentrale Datenbank, in die
Kliniken über eine webbasierte Anwendung pseudonymisierte Behandlungsdaten von
Schwerverletzten eingeben. Die Daten stammen aus den vier aufeinanderfolgenden
Phasen Präklinik, Schockraum und OP, Intensivstation sowie Entlassung. Sie
beinhalten detaillierte Informationen über Alter, Verletzungsmuster, andere
Grunderkrankungen, präklinisches und klinisches Management,
intensivmedizinischen Verlauf und wichtige Laborbefunde einschließlich
Bluttransfusionsdaten. Weiterhin enthält das Register Daten zum Zustand des
Patienten bei Entlassung. Die Daten sind nach aktuellen Standards gesichert,
ihre Entschlüsselung und die Rückverfolgung zum Patienten könnte nur das
behandelnde Krankenhaus veranlassen. Das Schwerverletztenregister ermöglicht
intensive Forschungsarbeiten. „Durch die Analyse der Daten können wir sehen, wo
es in der Versorgung hakt und an welchen Stellen wir besser werden müssen. Mit
Ergebnissen, die einen Überlebensvorteil aufzeigen, werden Diagnostik und
Therapie kontinuierlich verbessert“, sagt Prof. Dr. Gerrit Matthes, Leiter der
DGU-Sektion Notfall-, Intensivmedizin und Schwerverletztenversorgung (NIS).

Die Ergebnisse aus der Versorgung werden im jährlichen TraumaRegister
DGU®-Jahresbericht zusammengefasst und den Kliniken zur Verfügung gestellt. Das
hilft den Ärzten, ihre eigenen Prozesse zu prüfen und – falls notwendig –
Maßnahmen einzuleiten, um die Abläufe zu verbessern. Dafür ist es wichtig, auch
die Daten von Patienten aufzunehmen, die so schwer verletzt waren, dass sie
nicht mehr gerettet werden konnten. „Nur so können wir die realen
Behandlungsverläufe in den Kliniken sichtbar machen und analysieren“, sagt Dr.
Dan Bieler, Sprecher des Arbeitskreises TraumaRegister DGU® der Sektion NIS.

Das TraumaRegister DGU® sammelt und analysiert seit 1993 die
Behandlungsverläufe von schwerverletzten Patienten. Mit mehr als 270.000
dokumentierten Behandlungsverläufen hat es sich zu einem der weltweit führenden
Schwerverletztenregister entwickelt. Fast 400 Publikationen zu verschiedenen
wissenschaftlichen Fragestellungen sind in den letzten 25 Jahren von
forschenden Unfallchirurgen veröffentlicht worden. Darunter fallen
Forschungsergebnisse, die einen wegweisenden Einfluss auf die Weiterentwicklung
von Behandlungskonzepten hatten: Diese wurden in die Versorgungsleitlinien und
Empfehlungen der DGU aufgenommen – beispielsweise in die S3-Leitlinie
Polytrauma/Schwerverletzten-Behandlung und das Weißbuch
Schwerverletztenversorgung. Sie sind Handlungsgrundlage für Ärzte aus über 600
Traumazentren der Initiative TraumaNetzwerk DGU®.

Quelle: DGOU, 19.04.2021

« Ärztliche Leitung des Medizinischen Managements unterstützt das St.-Clemens-Hospital Geldern | Unfallchirurgen fordern Rechtssicherheit für TraumaRegister | Auf der Suche nach einer Neubesetzung der Geschäftsleitung des Krankenhauses Alsfeld »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige