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Verlegerverbände: Gesundheitsportal des Bundes stellt einen massiven Eingriff in die freie Presse dar

Verlegerverbände: Gesundheitsportal des Bundes stellt einen massiven Eingriff in die freie Presse dar (Pressemitteilung).



VDZ und BDZV kritisieren DVPMG-Entwurf zum Nationalen Gesundheitsportal. Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) kritisieren der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Digitalpublisher und
Zeitungsverleger (BDZV) das geplante Gesundheitsportal des Bundes: „Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein
presserechtlich fataler Tabubruch; denn das Nationale Gesundheitsportal ist mit
der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt zudem einen politisch
verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar.“

Private Pressemedien, ob Zeitungen oder Zeitschriften, publizieren zu
Gesundheitsfragen umfassende und qualitativ hochwertige Informationen und
müssen sich im ökonomischen Wettbewerb finanzieren können. Ein staatliches
Portal verzerrt diesen Wettbewerb und gefährdet die privaten Gesundheitsmedien.
„Die Ermächtigung für das staatliche Gesundheitsportal muss derart eingegrenzt
werden“, appellieren die Verlegerverbände, „dass sie keine umfassende
pressemäßige Information über beliebige Gesundheitsfragen mehr gestattet,
sondern das Portal auf zulässige Informationen über das gesundheitspolitische
Regierungshandeln sowie anlassbezogene Gesundheitsinformationen begrenzt.“

Das staatliche Gesundheitsmedium soll darüber hinaus unmittelbare Verlinkungen
in der elektronischen Patientenakte und auf E-Rezepten erhalten, womit das
DVPMG dem staatlichen Medium einen privilegierten Zugang zu fast allen Bürgern
sichert. Auch hier handelt sich um eine inakzeptable Wettbewerbsverzerrung zu
Lasten der freien Presse, betonen VDZ und BDZV: „Wenn in zentralen Elementen
des Gesundheitssystems der Link zu „gesund.bund.de“ exklusiv voreingestellt
ist, ist das eine einseitige Lenkung des Nutzer-Traffics – hin zum staatlichen
Angebot, vorbei an privaten Medien. Diese Privilegierung des staatlichen
Mediums gegenüber allen privaten Medien ist nicht akzeptabel.“ Die
Schnittstellen müssten mindestens für private Anbieter geöffnet und
diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.

Hintergrund:
In freiheitlichen Demokratien sind staatliche Medien verboten. Deshalb
untersagt das Grundgesetz es auch der Bundesregierung, Zeitungen,
Zeitschriften, Rundfunksender oder entsprechende digitale Medien zu betreiben,
zu besitzen oder zu kontrollieren. Zulässig ist allein die
Öffentlichkeitsinformation über Regierungshandeln, keinesfalls aber eine
vollwertige redaktionelle Berichterstattung, wie sie das vom Bundesministerium
für Gesundheit verantwortete Portal herausgibt.

Quelle: Pressemitteilung, 13.04.2021

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