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Anhörung zur künftigen Krankenhausfinanzierung am 19.05.2021

Anhörung zur künftigen Krankenhausfinanzierung am 19.05.2021 (Bundestag).



Anträge der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Krankenhausfinanzierung sind am Mittwoch, 19. Mai 2021, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Die Sitzung unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU)
beginnt um 14.15 Uhr im Sitzungssaal 4.700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde. Antrag der FDP Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/261919) mehr Investitionen und
weniger Bürokratie für Krankenhäuser. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass
ein funktionierendes Gesundheitswesen Priorität haben müsse. Es sei auch
deutlich geworden, dass viele Strukturen im Gesundheitswesen nicht mehr
zeitgemäß seien.

Die Abgeordneten fordern die Bundesländer auf, ihren Verpflichtungen für
Investitionen in Krankenhäuser nachzukommen. Das Abrechnungssystem über
Fallpauschalen (DRG) im Krankenhaus müsse entbürokratisiert werden, ohne neue
Fehlanreize zu setzen. Eine Kommission sollte ferner prüfen, welche
alternativen Modelle zur Krankenhausfinanzierung genutzt werden könnten.

Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/26168) einen Systemwechsel in der
Krankenhausfinanzierung. Der Zweck eines Krankenhauses sei nicht, Profite zu
erwirtschaften, sondern die Bevölkerung bedarfsgerecht zu versorgen.

Die derzeitige Finanzierung der Krankenhäuser stehe im Gegensatz zu den
sozialstaatlichen Grundsätzen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG). Die
erlösorientierte Steuerung der Krankenhäuser führe zu Fehlanreizen, die
gravierende negative Auswirkungen für die Versorgung der Patienten und die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Kliniken hätten.

„Bedarfsgerechte Personalbemessung einführen“
Die Abgeordneten fordern unter anderem konkret, das System der Fallpauschalen
(DRG) abzuschaffen und durch ein System der Selbstkostendeckung zu ersetzen.
Die Trägerschaft der Krankenhäuser müsse auf eine gemeinwohlorientierte und
nichtkommerzielle Basis gestellt werden.

Für alle Berufsgruppen im Krankenhaus müsse bundesweit eine bedarfsgerechte
Personalbemessung eingeführt werden. Nötig sei zudem eine bedarfsgerechte
Krankenhausplanung. Der Bund solle sich an der Investitionsfinanzierung der
Länder beteiligen.

Antrag der Grünen
Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/27830) mehr Verlässlichkeit
und Qualität in der Krankenhausversorgung. Menschen müssten sich unabhängig
davon, wo sie leben und in welcher sozialen Lage sie sich befinden, auf ein
hochwertiges Versorgungssystem verlassen können.

Die Abgeordneten fordern unter anderem eine Reform der
Betriebskostenfinanzierung. So solle die bisher an Fallpauschalen orientierte
Vergütung durch eine am Versorgungsbedarf und an der Behandlungsqualität
orientierte Vergütung ersetzt werden. Der Bund solle die Möglichkeit bekommen,
gemeinsame bundesweite Grundsätze für eine bedarfsgerechte Versorgungs- und
Krankenhausplanung zu definieren.

„Mindestinvestitionsquote einführen“
Die Investitionsfinanzierung für Kliniken solle mit dem Ziel einer dauerhaft
hälftigen Beteiligung des Bundes reformiert werden, verbunden mit der
Einführung einer am Investitionsbedarf ausgerichteten Mindestinvestitionsquote.
Zudem sollte die Pflege im Krankenhaus reformiert werden, indem ein
wissenschaftliches Personalbemessungsinstrument eingeführt werde, das den
Personalbedarf am pflegerischen Bedarf ausrichte und die Finanzierung der
notwendigen Stellen gewährleiste. (pk/11.05.2021)

Interessierte Zuhörer können einen Gastzugang für die Onlineübertragung der
Anhörung erhalten. Anmeldungen sind per E-Mail im Sekretariat des
Gesundheitsausschusses möglich (gesundheitsausschuss@bundestag.de). Sofern ein
Gastzugang möglich ist, wird eine Bestätigung mit den Zugangsdaten versandt.

Quelle: Bundestag, 15.05.2021

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