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Asklepios zur Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg: Rückwirkende Änderungen am Pflegebudget sind verfassungswidrig

Asklepios zur Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg: Rückwirkende Änderungen am Pflegebudget sind verfassungswidrig (Pressemitteilung).



Die Asklepios Gruppe begrüßt die Entscheidung der Schiedsstelle Brandenburg, die weitere Verzögerung der Pflegebudgets für das Jahr 2020 durch gesetzliche Krankenkassen zu unterbinden. Die Kassen hatten versucht, das laufende Einigungsverfahren durch einen Vertagungsantrag künstlich in die Länge zu ziehen, damit vor Abschluss noch von den Krankenkassen forcierte Änderungen am
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) durchgesetzt werden
können. Ziel der Kassen ist es, die Berechnungsgrundlagen des seit dem 1.
Januar 2020 geltenden Pflegebudgets rückwirkend zu ihren Gunsten zu verändern.
Die Schiedsstelle hat hierzu erklärt, dass die von den Kassen angestrebte
rückwirkende Änderung in den laufenden Verfahren mit den
„verfassungsrechtlichen Anforderungen des Vertrauensschutzes unvereinbar ist.“

Eine rückwirkende Auslegung einer etwaigen Gesetzesänderung ist daher nach
Auffassung der Schiedsstelle verfassungswidrig. Auch den vorgebrachten
Argumenten der Kassen begegnen die Juristen kritisch und stellen fest: „Einem
Gestaltungsmissbrauch sowie Doppelfinanzierungen und ungerechtfertigten
Mehrausgaben zu begegnen, galt auch schon im Rahmen der Anwendung der
bisherigen Rechtsvorschriften.“
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Kai Hankeln, CEO der Asklepios Gruppe, sagt: „Die Entscheidung der
Schiedsstelle Brandenburg zeigt exemplarisch, dass die Krankenkassen das
Gesundheitsministerium auf Abwege führen. Nicht nur die Vorwürfe sind aus der
Luft gegriffen, das gesamte Vorhaben ist aus juristischer Betrachtung
zwielichtig. Schon heute zeigt sich, dass die beabsichtigten Änderungen – falls
sie in Kraft treten – in wesentlichen Teilen verfassungswidrig sind. Absehbare
Folge werden langjährige Gerichtsverfahren und wirtschaftliche Unsicherheit
sein – und das in einer Zeit, in der viele Kliniken in Folge der
Corona-Pandemie um ihr Überleben kämpfen. Leidtragende dieser eigensinnigen
Strategie der Krankenkassen sind dann einmal mehr die Patientinnen und
Patienten! Die Änderungsanträge zum GVWG, die zu der negativen Rückwirkung
führen, sind von CDU und SPD eingebracht worden und werden am 19. Mai im
Gesundheitsausschuss beraten. Es bleibt zu hoffen, dass diese dort gestoppt
werden, spätestens aber im Bundestag und Bundesrat. Andernfalls wird das
Pflegepersonalstärkungsgesetz ad absurdum geführt und zu einem reinen
Schwächungsgesetz.“

Quelle: Pressemitteilung, 14.05.2021

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