§ 7 Abs. 2 PrüfvV (2014) schließt Vergütungsanspruch nicht aus /> Sachsen-Anhalt: 116 Millionen Euro für Digitalisierung von Krankenhäusern />

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Az. B 1 KR 11/20 R: Die Notfallversorgung mit Intubation und Beatmung im Schockraum mit anschließender Verlegung ist keine vollstationär abrechenbare Krankenhausbehandlung

Az. B 1 KR 11/20 R: Die Notfallversorgung mit Intubation und Beatmung im Schockraum mit anschließender Verlegung ist keine vollstationär abrechenbare Krankenhausbehandlung (Terminbericht 19/21).

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