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Die AOK Bayern verzeichnete 2020 insgesamt 438 bestätigte Behandlungsfehler

Die AOK Bayern verzeichnete 2020 insgesamt 438 bestätigte Behandlungsfehler (Pressemitteilung).



Die AOK Bayern verzeichnete 2020 insgesamt 438 bestätigte Behandlungsfehler. Zum Vergleich: 2019 waren es noch 482 Fälle. Auch die Zahl der Erstberatungen sank von 2.936 (2019) auf 2.393 Fälle (2020). Der Grund dafür ist vermutlich der Rückgang der Behandlungen im
Pandemiejahr 2020. Wie in den Vorjahren erwies sich auch 2019/2020 etwa jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als tatsächlicher Behandlungsfehler. Die häufigsten Beratungen und Gutachten gab es
in den Bereichen Chirurgie, Orthopädie und Zahnmedizin/Kieferchirurgie. Dies
zeigt der aktuelle Tätigkeitsbericht zum Behandlungs- und
Pflegefehlermanagement der AOK Bayern.

Die AOK Bayern berät Versicherte bereits seit gut 20 Jahren bei vermuteten
Behandlungsfehlern. Als Ansprechpartner stehen zwei speziell geschulte
Fachteams an den Standorten Bamberg und Ingolstadt bereit. Zudem unterstützt
ein medizinisch-juristisches Serviceteam in der Zentrale der AOK Bayern. Seit
2000 haben sich gut 47.500 AOK-Versicherte wegen des Verdachts auf einen
Behandlungsfehler an ihre Krankenkasse gewandt. In 7.426 Fällen bestätigte sich
ein Behandlungsfehler.

„Die medizinische Versorgung in Deutschland bewegt sich ohne Zweifel auf einem
sehr hohen Niveau“, sagt Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei
der AOK Bayern. Dennoch könnten Behandlungsfehler nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Um die Situation für die Betroffenen zu verbessern,
fordert Schirmer beispielsweise eine Beweiserleichterung für Geschädigte.
Bisher müssen betroffene Patienten nicht nur den Fehler und den Schaden
beweisen, sondern auch den ursächlichen Zusammenhang. Künftig sollte für die
Kausalität eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ von mehr als 50 Prozent
ausreichen, so Schirmer. Belastend für die Betroffenen sind auch die teils
langwierigen juristischen Auseinandersetzungen. Schirmer plädiert daher für
beschleunigte Verfahren: „Mediation kann einen Rechtsstreit deutlich verkürzen
und sollte daher im Medizinrecht grundsätzlich obligatorisch sein.“

Für eine Stärkung der Patientenrechte engagiert sich die AOK Bayern auch im
Rahmen des runden Tisches Patientenrechte des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege sowie als ständiges Kooperationsmitglied beim
„Bayerischen Forum Patientensicherheit“.

Quelle: Pressemitteilung, 11.05.2021

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