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S3-Leitlinie Demenzen: IQWiG unterstützt Leitlinienarbeit mit sechs Evidenzberichten

S3-Leitlinie Demenzen: IQWiG unterstützt Leitlinienarbeit mit sechs Evidenzberichten (Pressemitteilung).



Um medizinische Fachgesellschaften bei ihrer Leitlinienarbeit zu unterstützen, hat das Institut Studien für die S3-Leitlinie „Demenzen“ recherchiert und bewertet. Mit einer Evidenzrecherche unterstützt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die Deutsche
Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) bei der Aktualisierung der
interdisziplinären S3-Leitlinie „Demenzen“. Den Auftrag dafür hatte das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erteilt.

In den jetzt vorgelegten sechs Evidenzberichten stellt das IQWiG die Evidenz
dar, die es weltweit zu ausgewählten Maßnahmen bei Personen mit kognitiven
Einschränkungen bzw. unterschiedlich ausgeprägter Demenz recherchiert hat, und
bewertet die Qualität der Studien. Hinsichtlich Personen mit milder kognitiver
Einschränkung untersuchte das Institut die Effekte nicht medikamentöser
Maßnahmen wie kognitives Training, Ernährungs- oder Sportinterventionen. Mit
Blick auf leichte bis schwere Demenz ging es um die Evidenz zu technischen
Unterstützungssystemen wie Zuwendungsrobotern oder Schlaf-Monitoring, zum
Dementia Care Management, zu erweiterter Differentialdiagnostik durch
strukturellen Bildgebung des Gehirns (mittels CT oder MRT) sowie zu einer
strukturierten Aufklärung über die Erstdiagnose.

Themen von besonderem Interesse für die Versorgung und mit besonderem
Förderbedarf
Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Digitale-Versorgung-Gesetz hat
der Gesetzgeber festgelegt, dass die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) dem BMG medizinische Leitlinien
vorschlagen kann, deren Entwicklung oder Aktualisierung das IQWiG dann im
Auftrag des BMG mit Evidenzrecherchen unterstützt. Erklärtes Ziel des
Gesetzgebers ist es dabei, Themen von besonderem Interesse für die Versorgung
und mit besonderem Förderbedarf aufzugreifen.

Als Pilotprojekt hatte das BMG dem IQWiG im Jahr 2016 einen Auftrag für eine
Evidenzrecherche zur interdisziplinären S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am
Termin“ erteilt. Dafür hatte das IQWiG Studien zu verschiedenen Fragen rund um
das Thema recherchiert, bewertet und in insgesamt acht Evidenzberichten
veröffentlicht. Auf dieser Grundlage erarbeitete eine Leitliniengruppe der AWMF
unter Federführung der deutschen Fachgesellschaften für Gynäkologie und
Geburtshilfe sowie für Hebammenwissenschaft inzwischen Empfehlungen für die
neue S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“.

Das BMG hat dem IQWiG bereits zwei weitere Aufträge für Evidenzrecherchen
erteilt: zu den S3-Leitlinien „Klinische Ernährung in der Gastroenterologie –
Pankreas“ und „Nicht erholsamer Schlaf/Schlafstörungen – Insomnie bei
Erwachsenen“. Beide Evidenzrecherchen werden voraussichtlich Ende 2021
veröffentlicht. Weitere Aufträge sind in Vorbereitung.

Ein Evidenzbericht zu jeder PICO-Frage
Ausgangspunkt für die Evidenzberichte zur S3-Leitlinie Demenzen sind insgesamt
sechs Fragestellungen, die von den Fachgesellschaften DGPPN und DGN in
Abstimmung mit Patientenvertreterinnen und -vertretern und der AWMF formuliert
wurden: Zu jeder dieser sogenannten PICO-Fragen wurden konkret die jeweilige
Patientengruppe (P), die Intervention (I), eine Kontroll-Intervention zum
Vergleich (C = Comparison) sowie die Endpunkte (O = Outcome) bestimmt, die
relevant sind, um über eine Intervention zu entscheiden: beispielsweise
Kognition, Aufmerksamkeit und Aktivitäten des täglichen Lebens.

Zu jeder PICO-Frage hat das IQWiG einen Evidenzbericht erstellt. Die
Evidenzberichte liefern aber keine Ableitung von Nutzen oder Schaden der
verschiedenen Interventionen. Diese Bewertung ist Aufgabe der jeweiligen
Leitliniengruppe, die die konkreten Empfehlungen für die Behandlung von
Patientinnen und Patienten entwickelt.

Konstruktive Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften
„Eine nicht gesicherte Finanzierung, mehrere beteiligte Fachgesellschaften mit
entsprechendem Abstimmungsbedarf und natürlich eine besonders relevante und
drängende Thematik: Die Aktualisierung der S3-Leitlinie Demenzen zeigt
beispielhaft, wann das IQWiG nach dem Willen des Gesetzgebers bei der
Leitlinienarbeit unterstützen soll“, erläutert IQWiG-Leiter Jürgen Windeler.
„Aufgabe des IQWiG ist es dabei nicht, Nutzenbewertungen einzelner
Interventionen durchzuführen, sondern die verfügbare Evidenz zu definierten
PICO-Fragen zusammenzutragen.“

„Die Evidenzberichte des IQWiG bilden eine sehr gute Grundlage für die
Nutzenbewertung und die Empfehlungen der Leitliniengruppe“, betont Richard
Dodel, Leitlinienkoordinator für die S3-Leitlinie Demenzen bei der DGN, und
lobt die konstruktive und zielführende Zusammenarbeit mit dem IQWiG. Frank
Jessen, Leitlinienkoordinator für die S3-Leitlinie Demenzen bei der DGPPN,
ergänzt: „Die bekannt hohe methodische Kompetenz des IQWiG drückt sich auch in
der Qualität der Evidenzberichte aus. Die Berichte adressieren wesentliche und
auch schwierig zu recherchierende Aspekte der Demenz-Leitlinie.“

Quelle: Pressemitteilung, 04.05.2021

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