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Bösartige Polemik gegen Krankenhäuser - Gegen Unterstellungen im Zusammenhang mit Ausgleichspauschalen

Bösartige Polemik gegen Krankenhäuser - Gegen Unterstellungen im Zusammenhang mit Ausgleichspauschalen (Klinikverbund Hessen).



Die Diskussion über die Ausgleichspauschalen und Angaben zu Intensivbetten ist unsäglich und wir weisen die Unterstellungen der Manipulation oder gar des Betrugs entschieden zurück!, betont Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des
Klinikverbunds Hessen. Der Bundesrechnungshof hatte zu den vom
Bundesgesundheitsministerium eingeführten Ausgleichspauschalen zur Entlastung
der mit der COVID-Behandlung besonders betroffenen Krankenhäuser Stellung
genommen. In einigen dazu veröffentlichten Artikeln und Kommentaren sei den
Kliniken Manipulationen an der Zahl der Intensivkapazitäten unterstellt worden.
Die freien betreibbaren Intensivbetten waren neben der regionalen Inzidenz eine
der Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

Es sei eine Sache, inhaltlich eine Regelung und die dort angelegten Kriterien
zu kritisieren. „Aber die regelkonforme Anwendung dieser Kriterien durch die
Krankenhäuser als Manipulation zu bezeichnen oder gar zu kriminalisieren, ist
eine bösartige Polemik gegen die Kliniken, die wir entschieden zurückweisen“,
stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds
Hessen fest.

Es sei immer um die mit dem vorhandenen Personal und unter den gegebenen
Regelungen und Qualitätsvorgaben tatsächlich zu betreibenden Intensiv- und
Beatmungsplätze gegangen. Dabei sei vor allem das qualifizierte Personal –
insbesondere in der Pflege – der Engpass gewesen. „Natürlich können wir
technisch wesentlich mehr Patienten beatmen, aber ohne das Personal, das diese
Menschen versorgen und die Technik auch bedienen kann, nützt das nichts und das
war auch nie Kriterium“ erläutert Neyer. Die Versorgung eines beatmeten
Intensivpatienten und der Umgang mit der dafür erforderlichen Technik sei
hochkomplex und erfordere eine mehrjährige Weiterbildung. Deshalb könne dies
nicht ohne weiteres von Personal aus anderen Bereichen übernommen werden. Zudem
sei die Behandlung der COVID-Erkrankten personalintensiv sowie körperlich und
psychisch extrem belastend. Dies erkläre die Schwankungen und die mit
steigenden COVID-Behandlungen deutlich abnehmenden Kapazitäten der betreibbaren
Intensivbetten. Die Deutsche interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI), die das maßgebliche Intensivregister betreibt, sowie die
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hätten in ihren Veröffentlichungen
bereits mehrfach auf diese Effekte hingewiesen.

„Die polemischen Artikel und Unterstellungen von angeblicher Manipulation und
Bereicherung der Kliniken verfolgen daher wohl ein ganz anderes Ziel, nämlich
die pauschale Diskreditierung der Krankenhäuser, um Stimmung für
Standortschließungen zu machen“, mein Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des
Klinikverbunds Hessen. Trotz der unbestreitbaren Leistungen der Krankenhäuser –
insbesondere der dort arbeitenden Menschen – bei der Bekämpfung der Pandemie
werde die so genannte Strukturdebatte um die Schließungen von Krankenhäusern
von einigen Krankenkassen und anderen Interessengruppen weiterhin
vorangetrieben. Auch während der Pandemie sei es trotz der Ausgleichszahlungen
zu Klinikinsolvenzen gekommen.

Die im Klinikverbund Hessen zusammengeschlossenen öffentlichen und kommunalen
Kliniken in Hessen seien nicht darauf ausgerichtet, sich zu bereichern und
Gewinne zu erwirtschaften, um diese an Anteilseigner auszuschütten. „Dennoch
müssen auch öffentliche und kommunale Kliniken wirtschaftlich arbeiten und
können nicht dauerhaft vom Träger subventioniert werden und deshalb werden
selbstverständlich die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten genutzt, um
Verluste zu vermeiden“, stellt Schaffert klar. Die Geschäftsführungen seien
dazu gegenüber ihren Trägern und damit letztlich auch den Steuerzahlern
verpflichtet. Dies sei jedoch regelkonform und ohne Manipulationen erfolgt.
Zudem sei am Jahresende ein Ausgleich aller Krankenhauserlöse vorgesehen, bei
dem zu viel erhaltene Ausgleichzahlungen vollständig zurückerstattet werden
müssten. Nach Berechnungen des Klinikverbunds Hessen müssten viele
Mitgliedskliniken sogar mit erheblichen Verlusten im Jahr 2021 rechnen, da die
Kosten überproportional gestiegen seien und von den Ausgleichen nicht gedeckt
würden.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 14.06.2021

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