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Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie für die stationäre Versorgung

Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie für die stationäre Versorgung (GKV-Spitzenverband).



Während die Krankenhäuser im Pandemiejahr 2020 mit 13 Prozent weniger Fällen so wenige Menschen behandelt haben wie seit Jahren nicht mehr, haben sie ihre Erlöse um 15 Prozent gesteigert. Während der Eindruck entstand, dass die Kliniken wegen der Corona-Pandemie
flächendeckend an ihrem Limit arbeiteten, waren im Jahresdurchschnitt nur zwei Prozent der Krankenhausfälle Corona-Kranke. Trotzdem haben Krankenhausvertretende in Berlin versucht, die Mindestvorgaben für Pflegepersonal zu verhindern und damit die
Versorgungsqualität zu verschlechtern. All das passt nicht zusammen. „Mit Beginn der Pandemie haben die Krankenhäuser umsichtig reagiert und schnell
und unbürokratisch gehandelt“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Das
System der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich in der Krise bewährt und
die flächendeckende Versorgung der Menschen sichergestellt. Mit schnellen und
mutigen Entscheidungen hat die Selbstverwaltung einen wesentlichen Teil zur Bewältigung
der Pandemie beigetragen. Allerdings haben sich die teilweise altbekannten Schwächen dabei
umso deutlicher gezeigt. Der langfristige Reformbedarf in der Krankenhausversorgung ist
spätestens jetzt akut geworden.“

Die Pflegesituation verbessern
Damit Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern pflegerisch weder unter-
noch fehlversorgt werden, braucht es klare Regeln und vor allem eine ausreichende
Personaldecke. Pflegekräfte müssen durch Pflegepersonaluntergrenzen vor Überlastung geschützt
werden. Dabei soll künftig auch der individuelle Pflegebedarf berücksichtigt werden. „Wir
wollen eine moderne Pflegepersonalbedarfsermittlung, die auf einer bürokratiearmen, digitalen
Pflegedokumentation beruht, damit die Pflege an jedem Krankenbett gut ist. Wir wollen sichere
Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen, die für ein Mindestversorgungsniveau sorgen. Wir
wollen mehr Pflege am Bett durch weniger Fälle im Krankenhaus, denn viele Patientinnen und
Patienten könnten eigentlich besser ambulant versorgt werden. Es gibt keine Ausreden mehr
für Krankenhausvertretende, denn die Beitragszahlenden der gesetzlichen
Krankenversicherung finanzieren mit ihren Beiträgen die Pflege zu 100 Prozent“, so Stoff-Ahnis.

Transparenz: Ein Muss für bessere Versorgung
Zum Beginn der ersten Corona-Welle rieben sich viele Menschen erstaunt die
Augen darüber, dass niemand wusste, wie viele Intensivbetten es in deutschen Kliniken gibt,
geschweige denn, wie viele davon belegt sind. Auf politischen Druck wurde in kürzester Zeit das
sogenannte DIVI-Register erstellt, welches die Anzahl freier
Intensivkapazitäten tagesaktuell ermittelt - und damit
bewiesen hat, dass bundesweite Transparenz einfach und schnell erzielt werden
kann. Durch das Register war es möglich, Versorgungskapazitäten zu erkennen, anzupassen und vor
allem die Versorgung kranker Menschen besser zu planen. Eine zügige Ausweitung auf alle
Krankenhausbereiche ist notwendig und machbar, eine aktuelle Übersicht zum
Leistungsgeschehen ist überfällig. „Transparenz ist die Voraussetzung für eine
Gestaltung der Krankenhauslandschaft und führt zur besseren Versorgung der Patientinnen und
Patienten. Das DIVI-Register hat gezeigt, dass das schnell möglich ist, wenn der Wille da
ist“, so Stoff-Ahnis. „Leider hat die Diskussion um verschwundene Intensivbetten und nur theoretisch
nutzbare Kapazitäten, für die trotzdem Geld genommen wurde, gezeigt, dass es ohne klare
Definitionen und Kontrollen nicht geht.“

Qualität der Versorgung sichern
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die stationäre Versorgung stärker
strukturiert werden muss. Krankenhäuser ohne Intensivstationen konnten beispielsweise wenig zur
Krisenbewältigung beitragen. Wichtig ist außerdem ausreichend Erfahrung. Der GKV-Spitzenverband
setzt sich deshalb dafür ein, dass die Mindestmengenregelungen ausgeweitet und konsequent
umgesetzt werden.
Krankenhausstrukturen zukunftsweisend gestalten
Um die Versorgungsqualität von Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern,
bedarf es einer bundesweit einheitlichen Struktur der Krankenhauslandschaft. So können
einerseits Schwerpunktzentren und Spezialkliniken aus- und aufgebaut werden, die das
Leistungsgeschehen konzentrieren und für bessere Behandlungen gerade bei
schweren Erkrankungen, wie z. B. Krebs, sorgen. Zum anderen müssen Kliniken am Bedarf
der Bevölkerung in den unterschiedlichen Regionen ausgerichtet werden, damit insbesondere im
ländlichen Raum langfristig eine gute Versorgung auch mit Geburtshilfe und Kinderkliniken
sichergestellt ist.
„Bundesweit einheitliche Struktur- und Qualitätsvorgaben retten Leben“, so
Stoff-Ahnis. „Beispielsweise verhindern die Vorgaben für Notaufnahmen, dass Patientinnen und
Patienten mit schwersten Verletzungen in einer Notaufnahme landen, die damit aufgrund ihrer
Ausstattung überfordert wäre.“

Das goldene Jahr der Krankenhausfinanzierung
Mit einem Anstieg der Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und
dem Geld aus dem Bundeshaushalt für freigehaltene leerstehende Betten von 80,3 Mrd. Euro im
Jahr 2019 auf 92,5 Mrd. Euro im vergangenen Jahr wurde einerseits die Leistungsfähigkeit der
Krankenhäuser in der Pandemie gesichert, andererseits wurde der Reformdruck gemildert und
strukturelle Schwächen wurden mit Geld zugedeckt. „Dieses goldene Jahr der
Krankenhausfinanzierung darf nicht über den gewaltigen Reformbedarf hinwegtäuschen. Wir appellieren bereits
heute an die künftige Bundesregierung, die notwendigen Reformen der Krankenhauslandschaft
entschlossen anzugehen“, so Stoff-Ahnis.

Zwölf Positionen zur Bundestagswahl
Mit zwölf Positionen beschreiben wir zahlreiche Bereiche, deren Reformbedarf in
den letzten Jahren zugenommen hat, und die richtungsweisend sind, um die
Krankenhauslandschaft zukunftsweisend zu gestalten. Hierzu gehören u. a. eine umfassende
Digitalisierung, eine gesicherte stationäre Versorgung im ländlichen Bereich, die Weiterentwicklung
eines leistungsorientierten Vergütungssystems, korrekte Abrechnung, eine verbesserte
Pflegesituation, Mindestanforderungen an die Qualitätssicherung sowie eine umfassend
reformierte Notfallversorgung. „Der GKV-Spitzenverband will mit seinen zwölf Positionen
einen konstruktiven Beitrag zur zukünftigen Ausgestaltung der stationären Versorgung leisten. Der
nächste Koalitionsvertrag sollte einen mutigen Schritt zur Neuordnung enthalten“, so
Stoff-Ahnis.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 16.06.2021

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