Angst um den SRH-Krankenhausstandort Bad Saulgau /> DRK-Kliniken ziehen Insolvenz-Antrag zurück und tauschen den Geschäftsführer aus />

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und InEK-Extremkostenbericht: Themen der Universitätsmedizin mydrg.de





scatter_plot

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und InEK-Extremkostenbericht: Themen der Universitätsmedizin

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und InEK-Extremkostenbericht: Themen der Universitätsmedizin (Pressemitteilung).



Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat der Gesetzgeber zum Ende der Legislaturperiode eine Vielzahl von Regelungen getroffen, die auch für die Universitätsmedizin von Bedeutung sind: Positiv bewertet die Hochschulmedizin die Regelungen zu
Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB): „Auf die bestehenden Lücken bei der Finanzierung innovativer Versorgungsansätze hatten wir in der Vergangenheit schon mehrfach
hingewiesen. Mit der Flexibilisierung der NUB-Antragsfristen bei modernen
Arzneimitteltherapien für Krankenhäuser wird die sogenannte „NUB-Lücke“
zumindest ein Stück weit geschlossen. Dies wird der Patientenversorgung in der
Unversitätsmedizin zu Gute kommen“, so Jens Bussmann, Generalsekretär des
Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Mindestmengen sind grundsätzlich ein probates Instrument zur
Qualitätssicherung. Ausnahmetatbestände bei den Mindestmengenregelungen für die
Bundesländer sichern in manchen Versorgungsbereichen eine flächendeckende und
qualitätsorientierte Versorgung. Die Hürden dafür werden mit dem Gesetz nun
höher. Bei der Festlegung von Mindestmengen ist immer auch zu berücksichtigen,
dass komplexe oder eher selten auftretende Fallkonstellationen im Zusammenhang
mit mindestmengenrelevanten Leistungen oftmals die besondere Expertise der
Universitätsmedizin benötigen.

Die Modellklauseln zur akademischen Ausbildung von Gesundheitsfachberufen
werden mit dem Gesetz verlängert. „Es ist gut, dass die Modellklauseln
verlängert werden. Diese Zeit sollte nun genutzt werden, um für die
mittlerweile gut etablierten Studiengänge in diesen Fächern eine dauerhafte
rechtliche und finanzielle Grundlage zu schaffen“ so Dr. Frank Wissing,
Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages (MFT).

In den Krankenhäusern gibt es heute bereits hinreichend etablierte
Ersteinschätzungsverfahren für die ambulante Notfallversorgung. Eine Festlegung
von Rahmenbedingungen für die Ersteinschätzung im Gemeinsamen Bundesausschuss
zu treffen, wie das GVWG es vorsieht, ist nicht notwendig. Statt zusätzlicher
bürokratischer Auflagen sollte der Fokus auf einer wirtschaftlich tragfähigen
Finanzierungslösung für die Notfallversorgung im Krankenhaus liegen.

Das Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung bei seltenen
bzw. onkologischen Erkrankungen mittels Genomsequenzierung kann einen
deutlichen Mehrwert für ihre zielgerichtete Etablierung bedeuten.

Mit dem Abschluss des GVWG als letztes großes Gesetzgebungsverfahren bleibt
auch festzuhalten, dass weiterer Handlungsbedarf in der Krankenhausversorgung
besteht. So hat der kürzlich veröffentlichte Extremkostenbericht des Instituts
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erneut die hohe Belastung der
Universitätskliniken durch sogenannte Extremkostenfälle bestätigt. Die
durchschnittliche jährliche Belastung einer Uniklinik stieg im Vergleich zum
letzten Bericht von 3,2 auf 4,2 Mio. Euro pro Jahr. „Die jährliche
Weiterentwicklung des DRG-Systems kann die systemimmanenten Effekte, die zur
Unterfinanzierung der Universitätsmedizin führen, offenkundig nicht
ausgleichen. Das DRG-System muss daher um einen Finanzierungsansatz ergänzt
werden, der unter anderem Belastungen in Folge der sogenannten
Extremkostenfälle ausgleicht“, so Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Quelle: Pressemitteilung, 11.06.2021

« Angst um den SRH-Krankenhausstandort Bad Saulgau | Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und InEK-Extremkostenbericht: Themen der Universitätsmedizin | DRK-Kliniken ziehen Insolvenz-Antrag zurück und tauschen den Geschäftsführer aus »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige