Manipulationsbremse im Finanzausgleich jetzt wie geplant umsetzen
Manipulationsbremse im Finanzausgleich jetzt wie geplant umsetzen (VdEK).
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), BKK-Dachverband und IKK e. V. (RSA-Bündnis) weisen aktuelle Forderungen des AOK-Bundesverbandes nach einem Aussetzen der Manipulationsbremse im Finanzausgleich der Krankenkassen
(Morbi-RSA) entschieden zurück. Der Versuch, im Rahmen des Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) eine Verschiebung der
Inkraftsetzung der Manipulationsbremse zu erreichen, wertet das RSA-Bündnis als
klaren Versuch, „auf Zeit zu spielen“, um wirksame Instrumente zur
Manipulationsbekämpfung im RSA auszuhebeln. Auch die von der AOK vorgeschlagene
Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen nach § 273 SGB V bis 2020 widerspricht
vollständig dem Ziel, die Manipulationssicherheit zu erhöhen und Verstöße zu
ahnden, wie sie der Gesetzgeber mit dem GKV-FKG verfolgt hat.
Versuch Maßnahmen zur Manipulationssicherheit auszuhebeln ist unseriös
Mit beiden Forderungen unternimmt die AOK den durchsichtigen Versuch, unter
Verweis auf die Corona-Pandemie die gerechtfertigten Maßnahmen zur
Manipulationssicherheit auszuhebeln, um ihre Vorteile im Wettbewerb zu
behalten. Insbesondere die Aussetzung der Auffälligkeitsprüfungen würde dabei
zurückliegende Manipulationen – obwohl sie nachweisbar sind – von einer
Sanktionierung ausnehmen. Das widerspricht jeder Vorstellung von einem fairen
Wettbewerb.
An Regelungen aus dem GKV-FKG wie geplant festhalten
Das RSA-Bündnis fordert die Politik auf, an den Regelungen aus dem GKV-FKG wie
geplant festzuhalten und damit etwaige Manipulationen im Morbi-RSA rückwirkend
zu sanktionieren und in Zukunft zu verhindern. Die Versuche des AOK-BV
konterkarieren die Bemühungen des Gesetzgebers, faire Wettbewerbsregelungen
zwischen den Krankenkassen zu schaffen
Quelle: VdEK, 07.06.2021