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Notfallversorgung: Patientensicherheit muss weiterhin der Hauptfokus sein

Notfallversorgung: Patientensicherheit muss weiterhin der Hauptfokus sein (Marburger Bund).



Wir halten es nach wie vor für falsch, ein Element der lange angekündigten Notfall-Reform losgelöst von einem Gesamtkonzept vorab zu regeln. Es ist aber zu begrüßen, dass die Regierungsfraktionen davon Abstand genommen haben, ein automatisiertes Ersteinschätzungssystem
für Notfallpatienten zum Maßstab für die Reform zu machen“, kommentierte Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Änderungsanträge der Koalition zum Entwurf für das Gesetz zur
Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG).
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes
Zur Ersteinschätzung werden in den Krankenhäusern bereits heute zuverlässig
anwendbare und wissenschaftlich validierte Instrumente eingesetzt, die die
Behandlungsdringlichkeit des Patienten einschätzen. Das Ergebnis eines
automatisierten Ersteinschätzungssystems, insbesondere wenn dessen Sicherheit
nicht ausreichend in Studien belegt ist, kann immer nur ein Baustein einer
ärztlichen Beurteilung der Patienten sein. „Die Änderungen sehen vor, dass der
Gemeinsame Bundesausschuss bei seinen Festlegungen die bereits in den zentralen
Notaufnahmen vorhandenen und zur Anwendung kommenden Verfahren zur
Behandlungspriorisierung berücksichtigt. Der G-BA soll auch festlegen, wann
definitiv ein Arzt zu entscheiden hat, dass der Patient nicht vor Ort versorgt
werden soll und gegebenenfalls das Ergebnis einer automatisierten
Ersteinschätzung wieder korrigiert. Der Patientensicherheit ist dadurch auf
jeden Fall besser gedient. Das muss auch weiterhin der Hauptfokus bei allen
Reformüberlegungen sein“, forderte Johna.

Die MB-Vorsitzende bekräftigte zugleich die Forderung nach einem schlüssigen
Gesamtkonzept zur sektorübergreifenden Strukturierung der Notfallversorgung.
„Gemeinsame Anlaufstellen und ein koordiniertes Vorgehen der Beteiligten können
die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten und eine medizinisch sinnvolle
Inanspruchnahme der Notfallversorgung im Sinne der Patienten fördern.“

Quelle: Marburger Bund, 10.06.2021

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