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Notfallversorgung: Regional und über Sektorengrenzen hinweg planen und koordinieren

Notfallversorgung: Regional und über Sektorengrenzen hinweg planen und koordinieren (KKVD).



Die Zukunft der Notfallversorgung steht heute im Fokus einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd) fordert eine regionale Planung der Notfallversorgung über Sektorengrenzen hinweg und
eine aktive Rolle der Länder bei der Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung. Der kkvd warnt davor, gut funktionierende Kooperationsmodelle zwischen niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzten sowie den Kliniken vor Ort durch eine von der Bundesebene übergestülpte Einheitsstruktur zu gefährden.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: „Die Notfallversorgung ist ein
wichtiges Element der Daseinsvorsorge und muss für die Menschen nah erreichbar
bleiben. Die Gegebenheiten sind von Region zu Region sehr unterschiedlich.
Daher müssen die Strukturen der Notfallversorgung auch regional geplant und
passgenau zugeschnitten werden. Schon heute gibt es bundesweit über 700 gut
funktionierende Kooperationsmodelle zwischen niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten sowie den Kliniken. Sie dürfen nicht durch eine vom Bund übergestülpte
Einheitsstruktur gefährdet werden. Was in Berlin oder München vielleicht gut
funktioniert, kann im Emsland oder im Eichsfeld am Bedarf der Menschen völlig
vorbeigehen. Daher ist mehr Flexibilität gefragt anstatt starrer Rahmenvorgaben
von der Bundesebene.“

Länder sollten aktive Rolle übernehmen

„Zudem ist eine sektorenübergreifende Koordination nötig. Dies können die
Länder am besten gewährleisten. Daher sollten sie sich bereit erklären, künftig
eine aktive Rolle bei der Steuerung der ambulanten Notfallversorgung zu
übernehmen. Den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung
haben derzeit die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Sicherung der stationären
Versorgung liegt bereits in der Planungsverantwortung der Länder“, so die kkvd
Geschäftsführerin.

Grundlage der Beratungen im Gesundheitsausschuss sind Anträge der Fraktionen
von FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Beide Fraktionen sprechen sich darin auch
für den Ausbau integrierter Leitstellen aus.

Bei Unterversorgung können Kliniken einspringen

Rümmelin weiter: „Der Ausbau Gemeinsamer Notfall-Leitstellen (GNL) ist ein
wichtiger Schlüssel für die Reform der ambulanten Notfallversorgung. Bei Anruf
erhalten Patientinnen und Patienten sofort eine qualifizierte Ersteinschätzung
und werden zur passenden Behandlung weitervermittelt. Wenn ein solches Angebot
gut funktioniert, entlastet das auch die Notaufnahmen der Kliniken. Darüber
hinaus braucht es dringend verlässliche Rahmenbedingungen für Regionen, in
denen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die ambulante Notfallversorgung
nicht mehr sicherstellen können. Diese Aufgabe kann auf qualifizierte
Krankenhäuser vor Ort übertragen werden.“

Für das Jahr 2035 sagte die Robert Bosch Stiftung im Mai 2021 voraus, dass
11.000 Hausarztstellen unbesetzt und dann fast 40 Prozent der Landkreise
unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sein werden.

Notfallversorgung sektorenübergreifend neu justieren

„Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) will der
Bundestag in dieser Woche die Entwicklung eines standardisierten
Ersteinschätzungsverfahrens für die ambulante Notfallversorgung auf den Weg
bringen. Nun mit einem solchen Einzelprojekt vorzupreschen, das sowohl von
Ärzte- als auch Klinikverbänden abgelehnt wird, ist völlig unverständlich.
Sinnvoller wäre, nach der Bundestagswahl die Notfallversorgung über die
Sektorengrenzen hinweg in den Blick zu nehmen und dann in Ruhe neu zu
justieren“, so Bernadette Rümmelin abschließend.

Quelle: KKVD, 09.06.2021

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