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141 Kliniken im ländlichen Raum erhalten 2022 zusätzliche Förderung

141 Kliniken im ländlichen Raum erhalten 2022 zusätzliche Förderung (DKG).



Im kommenden Jahr erhalten 141 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus. Der gesetzlich vorgegebene Zuschlag soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten sicherstellen.
Insgesamt werden so rund 70 Mio. zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung verteilt. Um den Pauschalzuschlag zu erhalten, müssen diese Krankenhäuser die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllen. Zu
berücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die
jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch
Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung oder eine Fachabteilung für Kinder- und
Jugendmedizin vorhalten. Der Zuschlag für diese bedarfsnotwendigen Krankenhäuser wird auch
dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben. Auf diese 141 Kliniken
haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der
Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag
um.

„Eine gute Krankenhausversorgung lebt von dem Miteinander von spezialisierter Versorgung
einerseits und der flächendeckenden Grundversorgung andererseits. Wir wollen, dass die
Menschen überall im Land gut versorgt werden können und ein Krankenhaus der
Grundversorgung stets in Reichweite ist. Mit der gezielten Förderung für bedarfsnotwendige
Landkrankenhäuser leisten die Krankenkassen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der
wohnortnahen Versorgung“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

„Die Monate der Pandemie haben verdeutlicht, dass wir eine flächendeckende Versorgung
benötigen. In dieser Pandemie hat das Zusammenspiel von Kliniken in regionalen Netzwerken gut
funktioniert. Aber ein Netzwerk kann nur stabil sein, wenn gerade in ländlichen Regionen die
Strukturen erhalten bleiben, keine zu großen Abstände zwischen den Knotenpunkten des Netzes
entstehen. Deshalb sind die Sicherstellungszuschläge ein wichtiges Mittel, um die Versorgung zu
sichern“, so Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.

„Die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung der Bevölkerung ist ein
wichtiger Aspekt der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die PKV setzt sich für die Bewahrung und
Fortentwicklung einer gleichwertigen Krankenhausstruktur im Bundesgebiet ein, bei der auch für
die Bevölkerung im ländlichen Raum die Erreichbarkeit von Krankenhäusern gewährleistet ist. Die
für 2022 beschlossene Förderung bedarfsnotwendiger Kliniken ist ein wesentlicher Pfeiler zur
Erhaltung einer homogenen Krankenhauslandschaft“, so Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-
Verbandes.

Veränderungen zum Vorjahr
Für 2022 wurden drei Krankenhäuser neu in die Förderung aufgenommen. Zwei Krankenhäuser
sind für 2022 nicht mehr in die Liste aufgenommen worden: Eins davon hat geschlossen, das
andere hält die bedarfsnotwendigen Fachabteilungen nicht mehr vor.

Die Liste aller Kliniken, die den Zuschlag erhalten, finden Sie auf den Internetseiten vom GKV-
Spitzenverband und der DKG.

Quelle: href='https://www.mydrg.de/k/bVW' title='141 Kliniken im ländlichen Raum
erhalten 2022 zusätzliche Förderung'>DKG
, 02.07.2021

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