Positionen der AOK zur Bundestagswahl /> Sterbefallzahlen in der 25. Kalenderwoche 2021: 1 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre />

Auswertung bestätigt anhaltende Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser im Umfang von über 3 Milliarden Euro mydrg.de





scatter_plot

Auswertung bestätigt anhaltende Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser im Umfang von über 3 Milliarden Euro

Auswertung bestätigt anhaltende Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser im Umfang von über 3 Milliarden Euro (Pressemitteilung).



Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nach wie vor nicht ausreichend durch die Investitionskostenfinanzierung der Länder gedeckt. Das ergibt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur
Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
geeinigt haben.

Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach
bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr und damit in der
Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken aber seit Jahren höchstens
die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der
Investitionskosten verpflichtet sind. Die Investitionsbewertungsrelationen
sollen den Bundesländern helfen, die Investitionsmittel für Krankenhäuser
besser zu kalkulieren und gezielter zu verteilen.

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts
für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall
eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese
Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses
dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel
leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. Diesmal sind die Kalkulationen
von 84 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen
tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des
jeweiligen Bundeslandes. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel
Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen.
Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen
die laufenden Kosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen
Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen sind
verpflichtet, die Investitionen zu finanzieren. Dieser Pflicht kommen sie seit
30 Jahren nicht mehr nach. Die Lücke zwischen Bedarf und tatsächlicher
Finanzierung ist allerdings von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

Wie sehr sich das Problem verschärft hat, zeigt sich beim Vergleich mit den
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung: Entsprachen die
Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der
GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent.

Quelle: Pressemitteilung, 06.07.2021

« Positionen der AOK zur Bundestagswahl | Auswertung bestätigt anhaltende Unterfinanzierung der notwendigen Investitionen der Krankenhäuser im Umfang von über 3 Milliarden Euro | Sterbefallzahlen in der 25. Kalenderwoche 2021: 1 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige