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DEKV veröffentlicht gesundheitspolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2021

DEKV veröffentlicht gesundheitspolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2021: Menschen brauchen Zuwendung (DEKV, PDF, 2,4 MB).



Die Handlungsfelder der kommenden Legislaturperiode sind Qualität, Vernetzung, Personal, Finanzierung. Die Covid-19-Pandemie hat Stärken und Schwächen des deutschen Sozial- und
Gesundheitssystems aufgezeigt. Eine Aufgabe des neu gewählten Bundestags und
der nächsten Bundesregierung wird es sein, die Schwächen zu beheben und das
Gesundheitssystem zukunftsorientiert aufzustellen. Eine Herausforderung wird
dabei darin liegen, mit begrenzten Ressourcen eine an den Bedürfnissen der
Patient:innen orientierte, qualitativ hochwertige sowie effiziente
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Um dies zu erreichen, müssen Strukturen
geschaffen werden, die einen einfachen Zugang zu einer qualifizierten
Gesundheitsversorgung gewähren und den medizinisch-technischen Fortschritt
einbeziehen. Zugleich gilt es, auch für mögliche weitere globale Pandemien
gerüstet zu sein. Eine besondere Herausforderung ist die Bewältigung des akuten
Fachkräftemangels in einer älter werdenden Gesellschaft. Um diesen komplexen
Aufgaben gerecht zu werden, sind Veränderungen in den vier Handlungsfeldern
Qualität, Vernetzung, Personal und Finanzierung notwendig. Wie diese aussehen
sollten, hat der DEKV–Vorstand in seinen Forderungen zusammengefasst“, erklärt
Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Qualitätspolitik mit Augenmaß
Die Basis einer patient:innen-orientierten und qualitativ hochwertigen
Versorgung sind ein bundeseinheitlicher Planungs- und Finanzierungsrahmen mit
Mindeststandards sowie eine regionale Planung, die evidenzbasierte,
wissenschaftliche Qualitätsparameter einbezieht. Mindestanforderungen an die
Krankenhausbehandlung stärken dabei die Versorgungsqualität, vorausgesetzt, sie
führen nicht zu einer intransparenten Strukturpolitik, die die regionalen
Versorgungserfordernisse gefährdet. Bestehende Qualitätsparameter und
Qualitätskriterien wie Mindestmengen müssen im Hinblick auf ihren Beitrag zur
Verbesserung der Versorgung und der Patientensicherheit überprüft werden.

„Es braucht eine Qualitätspolitik mit Augenmaß, die wünschenswerte
Versorgungsqualitätsziele mit Wirtschaftlichkeit verbindet. Um die regionalen
Besonderheiten sowie die medizinischen, pflegerischen, sozialen und
demografischen Bedarfe passgenau zu berücksichtigen, fordern wir eine durch die
Bundesregierung geförderte kleinräumige, regionale Versorgungsbedarfsforschung.
Die gewonnenen Daten müssen den Krankenhäusern und Krankenkassen unentgeltlich
zur Verfügung gestellt werden“, betont Radbruch.

ZUWENDUNG ALS QUALITÄTSKRITERIUM
Menschliche Zuwendung schafft ein heilungsförderndes und die Gesundung
unterstützendes Umfeld. Dabei ist sie facettenreich und geht über
Patient:innenorientierung und -zufriedenheit hinaus. Sie stellt eine eigene
medizinisch-pflegerische Kategorie dar. Auch bezieht Zuwendung die Perspektive
der Mitarbeitenden aller Berufsgruppen im Krankenhaus ein. „Hier besteht
Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“, betont Radbruch. „Wir fordern, das
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Entwicklung eines
Zuwendungsindex für die stationäre und tagesstationäre Patient:innenversorgung
zu beauftragen. Er muss in die Qualitätsmessung der Krankenhausversorgung
eingeführt und in den Qualitätsberichten veröffentlicht werden. Nur mit einer
umfassenden Betrachtung des Handlungsfeldes Qualität, die eine
patient:innen-orientierte Sicht einschließt, sind wir für die Herausforderungen
der Zukunft gut vorbereitet. Die evangelischen Krankenhäuser sind bereit,
diesen Prozess aktiv mitzugestalten“, erläutert Radbruch.

VERNETZUNG
ÜBER SEKTORENGRENZEN HINWEG
„Die bestehenden Grenzen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten, der
stationären und ambulanten Altenhilfe und Rehabilitationseinrichtungen sowie
pflegenden Angehörigen müssen durchlässiger werden. Die so entstehende
Vernetzung führt unmittelbar zu einer erhöhten Versorgungsqualität. Dabei ist
auch die Ambulantisierung von Krankenhausleistungen ein aus medizinischer und
wirtschaftlicher Sicht nötiger Schritt. Studien gehen davon aus, dass bis zu 20
Prozent der Leistungen – das entspricht bis zu vier Millionen stationären
Fällen – ambulant erbracht werden könnten. Allerdings sind in vielen Fällen die
Ausstattung und die fachlich-interdisziplinäre Expertise des Krankenhauses
notwendig. Daher müssen die Kostenstrukturen der Krankenhäuser bei der
ambulanten Leistungserbringung berücksichtigt werden. Eine
patient:innen-orientierte Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg benötigt
ein eigenes Budget und eine regionale Koordination. Daher sollten sich
Krankenhäuser zu regionalen Gesundheitszentren weiterentwickeln, die die
koordinierende Rolle in der Vernetzung von ambulanten und stationären
Gesundheits- und Sozialleistungen übernehmen. Patient:innen fällt die
Orientierung in einem komplexen Netzwerk im Gesundheitswesen oft schwer. Daher
befürworten wir quartiersbezogene Patientenlotsen flächendeckend einzuführen,
die über die Regelversorgung finanziert werden“, so Radbruch weiter.

PFLEGE
STÄRKEN
Der anhaltende Fachkräftemangel stellt Krankenhäuser vor große
Herausforderungen, denn die Patient:innenversorgung ist personalintensiv.
„Mittel- bis langfristig kann dem Personalmangel nach Ansicht des DEKV nur
durch bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, mehr Wertschätzung und
attraktive Karrieremöglichkeiten begegnet werden. Die
interprofessionelle Zusammenarbeit im Behandlungsteam muss gefördert und darüber
die Pflege gestärkt werden. Dazu sind die vorbehaltenen Tätigkeiten durch den
Gesetzgeber zu konkretisieren. Auch ist eine Neuverteilung von Verantwortung
zwischen den Berufsgruppen durch ein Anreizsystem im Krankenhauswesen zu
entwickeln. Benötigt wird zudem ein modernes, wissenschaftlich fundiertes
Pflegebedarfsbemessungsinstrument, das sowohl den Qualifikationsmix als auch
die akademische Pflege berücksichtigt.

Darüber hinaus gilt es, die Digitalkompetenz aller Mitarbeitenden in einer
bundesweiten Qualifikationsoffensive durch Fort- und Weiterbildung zu stärken,
damit eine umfassende digitale Transformation der stationären Versorgung
gelingt. Um Abschlüsse in der akademischen und dualen Pflegeausbildung zu
stärken, ist die Ausweitung und Finanzierung der Praxisanleitung zu fördern“,
erläutert Radbruch.

FINANZIERUNG
SICHER UND TRANSPARENT GESTALTEN
Die Diagnosis Related Groups (DRG) sind durch die pauschale
leistungsorientierte Erstattung geeignet, Transparenz herzustellen. Belastend
auf die Finanzierung der Krankenhäuser wirkt sich jedoch die
Länderinvestitionslücke aus, die laut Bundesrechnungshof 4 Milliarden Euro pro
Jahr beträgt. Sie trifft nicht nur Krankenhäuser in ländlichen Regionen,
sondern alle Häuser. Sie führt zu der Fehlentwicklung, dass Krankenhäuser
Gewinne zur Finanzierung von Investitionen erwirtschaften müssen. An seine
Grenzen stößt das DRG-System jedoch bei bedarfsnotwendigen Kliniken, deren
Fallzahlen nicht ausreichen, um die durch die Qualitäts- und Strukturvorgaben
entstehenden Kosten zu finanzieren. Die nachweislich nicht gedeckten
notwendigen Kosten sollten nach Ansicht des DEKV durch Steuermittel
ausgeglichen werden. Dazu Radbruch: „Es ist eine hoheitliche staatliche
Aufgabe, die Daseinsfürsorge in den Versorgungsregionen zu finanzieren, in
denen Krankenhäuser dies aus eigener wirtschaftlicher Kraftanstrengung nicht
schaffen.“

Krankenhäuser in Deutschland unterscheiden sich im Hinblick auf Personalkosten,
Vorhaltekosten und Eigeninvestitionen, da hier verschiedene Einflussfaktoren
wie Versorgungsauftrag, Region oder Träger eine Rolle spielen. Um hier
Transparenz zu schaffen, muss das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
(InEK) beauftragt werden, die unterschiedlichen Kostenstrukturen der privaten,
öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Krankenhäuser sowie der
unterschiedlichen Versorgungsstufen auf Grundlage einer breiten Datenbasis in
regelmäßigen Abständen zu analysieren.

„Um eine qualitativ hochwertige, an den Bedürfnissen der Patient:innen
orientierte Versorgung zu erreichen, muss die Politik in der kommenden
Legislaturperiode alle vier Handlungsfelder berücksichtigen. Dabei wirken wir
als DEKV gern mit“, resümiert Radbruch.

Quelle: DEKV, 21.07.2021

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