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Medizinischer Dienst sieht sich gut aufgestellt für die neuen Aufgaben

Medizinischer Dienst sieht sich gut aufgestellt für die neuen Aufgaben (MDS e.V.).



Ob Pflegebegutachtung, Gutachten zu Arbeitsunfähigkeit und Hilfsmittelversorgung, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen oder Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus – der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde
die Unabhängigkeit gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert. Die 15
regionalen Dienste firmieren nun unter „Medizinischer Dienst“. Der MDS wird
Ende 2021 „Medizinischer Dienst Bund“ sein. Bei der Vorstellung der
Neuorganisation zieht der Medizinische Dienst Bilanz über die Leistungen im
Pandemiejahr 2020: Knapp 4,3 Mio. sozialmedizinische Empfehlungen haben die
Gutachterinnen und Gutachter für die gesetzliche Kranken- und 2,8 Mio. für die
Pflegeversicherung abgegeben.

„Die Neuorganisation unterstreicht unsere Unabhängigkeit und sie schafft die
Voraussetzung für mehr Rollenklarheit in der Öffentlichkeit. Wir als
Medizinische Dienste sind keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr,
sondern eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit
gesundheitspolitischer Akteur mit klarem Auftrag“, sagt Erik Scherb,
Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg.

Durch die Reform verändert sich die Zusammensetzung der Verwaltungsräte. In
jedem Verwaltungsrat sind nun 16 ehrenamtliche Mitglieder aus der sozialen
Selbstverwaltung, 5 Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und
Verbraucherorganisationen sowie 2 Mitglieder ohne Stimmrecht aus Ärzteschaft
und Pflegeberufen vertreten. Der Verwaltungsrat entscheidet über grundsätzliche
Angelegenheiten wie Haushaltsplan, Betriebs- und Rechnungsführung und er wählt
den Vorstand. „Die Neuzusammensetzung des Verwaltungsrates wird zu mehr
Transparenz über unsere Arbeit führen“, erläutert Scherb. Die Umwandlung auf
Landesebene wurde zum 1. Juli abgeschlossen.

Medizinischer Dienst Bund in Trägerschaft der Medizinischen Dienste
Im nächsten Schritt erfolgt die Errichtung des „Medizinischen Dienstes Bund“.
Der MDS, der die Arbeit der regionalen Dienste koordiniert und fördert, wird
künftig in Trägerschaft der Medizinischen Dienste und nicht mehr in der des
GKV-Spitzenverbandes sein. Neue Aufgabe des Medizinischen Dienstes Bund ist der
Erlass von Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste. Die
Beratung des GKV-Spitzenverbandes bleibt als zentrale Aufgabe bestehen. „Es
kommt jetzt darauf an, dass der Medizinische Dienst seine Rolle als kompetenter
und verlässlicher Berater der Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin
unabhängig wahrnimmt und durch transparentes Handeln auch bei den Betroffenen
gute Akzeptanz findet“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer des MDS.

Neue Aufgaben im Krankenhausbereich
Durch das MDK-Reformgesetz erhalten die Medizinischen Dienste zudem neue
Aufgaben im Krankenhausbereich: Bisher erfolgten die Abrechnungsprüfungen
ausschließlich auf den Einzelfall bezogen, nachdem Versicherte behandelt worden
sind. Nun können Krankenhäuser im Vorfeld sogenannte Strukturprüfungen beim
zuständigen Medizinischen Dienst auf Landesebene beauftragen. Damit ist die
Prüfung von personellen und technischen Ausstattungen für besonders komplexe
und teure Behandlungen gemeint. Dies ist in Zukunft Voraussetzung dafür, dass
die Krankenhäuser diese Leistungen in Zukunft mit den Krankenkassen abrechnen
können.

Neues Logo und neuer Außenauftritt
Die Neuorganisation ist auch im Außenauftritt des Medizinischen Dienstes
sichtbar: „Aus den Bezeichnungen MDK und MDS wird der Medizinische Dienst.
Diese Veränderung spiegelt sich in unserem Logo und Corporate Design ebenso
wider wie die Kontinuität unserer Tätigkeit als sozialmedizinischer
Begutachtungsdienst. Uns ist es wichtig, das, was wir tun, transparent,
nachvollziehbar und verständlich darzustellen“, sagt Dr. Ulf Sengebusch,
Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen.

Das zentrale Webportal www.medizinischerdienst.de wurde daher überarbeitet. Von
hier aus werden Versicherte, Leistungserbringer sowie Kranken- und Pflegekassen
zu den Medizinischen Diensten auf Landesebene weitergeleitet. Dort finden sie
dann zielgruppenspezifische Informationen und Hinweise zum regionalen
Medizinischen Dienst.

Leistungen im Pandemiejahr 2020: weniger Krankenhausabrechnungsprüfungen
Um die Vielfalt der Leistungen transparent zu machen, hat der MDS die
bundesweiten Begutachtungszahlen des vergangenen Jahres ausgewertet: Im Auftrag
der gesetzlichen Krankenkassen gaben die Gutachterinnen und Gutachter 4,3 Mio.
sozialmedizinische Stellungnahmen ab. Das Spektrum der Einzelfallbegutachtungen
umfasste Stellungnahmen zu Arbeitsunfähigkeit, zur Häuslichen Krankenpflege, zu
Hilfsmitteln, Krankenhausabrechnungsprüfungen und vieles andere mehr.

Das Pandemiejahr hatte unmittelbare Auswirkungen: Mit dem
COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sind die Krankenhäuser von
administrativem Aufwand entlastet worden, um sich auf die Versorgung von
Corona-Patienten zu konzentrieren. Die Möglichkeit der Krankenkassen,
Abrechnungen prüfen zu lassen, wurde vom Gesetzgeber auf maximal fünf Prozent
aller Abrechnungen begrenzt. Im Ergebnis führte der Medizinische Dienst im
Pandemiejahr ein Drittel weniger Prüfungen durch als in den Vorjahren (2020:
1,9 Mio. Krankenhausabrechnungsprüfungen; 2019: 3,04 Mio.).

Telefonbegutachtung stellte zeitnahen Leistungsbezug der Versicherten sicher
Im Bereich der Pflegeversicherung haben die Gutachterinnen und Gutachter knapp
2,8 Mio. Empfehlungen abgegeben (2019: 2,6 Mio.). Dabei waren über 2,3 Mio.
Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu leisten (2019:
2,1 Mio.). Die Aufrechterhaltung der Pflegebegutachtung war in der Pandemie
besonders wichtig, um den zeitnahen Leistungsbezug der Versicherten zu
ermöglichen. Ab März 2020 erfolgte die Pflegebegutachtung mittels eines
strukturierten Telefoninterviews und vorliegender schriftlicher Unterlagen.

Qualitätsregelprüfungen und Unterstützungsleistungen in der Pandemie
Um die besonders verletzlichen pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen zu
schützen, mussten im Corona-Jahr die Qualitätsprüfungen in den
Pflegeeinrichtungen erheblich eingeschränkt werden. Die Regelprüfungen wurden
durch den Gesetzgeber für mehr als 8 Monate ausgesetzt. Daher konnten sie nur
in 6.600 Pflegeeinrichtungen stattfinden – was etwas mehr als einem Viertel der
üblichen Anzahl der Prüfungen entspricht (2019: 24.500 Prüfungen).
Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden von Angehörigen waren jederzeit
möglich. Mittlerweile finden die Qualitäts-Regelprüfungen wieder flächendeckend
statt.

Die Pandemie erforderte auf vielen Ebenen neue Wege und Kooperationen. So
unterstützten im Jahr 2020 zeitweise bis zu 800 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes freiwillig den Öffentlichen
Gesundheitsdienst, Krisenstäbe und die Versorgung. Sie waren zum Beispiel in
der Kontaktnachverfolgung, in Abstrichzentren und in Krisenstäben tätig.

Hintergrund:
Mit dem MDK-Reformgesetz – dem „Gesetz für bessere und unabhängigere
Prüfungen“– das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, erfolgt die
schrittweise Umwandlung von MDK und MDS einheitlich in Körperschaften
öffentlichen Rechts. Ziel des Gesetzes war es, die Medizinischen Dienste zu
stärken und sie unabhängiger von den Krankenkassen zu organisieren und die
Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus zu reformieren. Die Medizinischen Dienste
auf Landesebene sind seit 1. Juli nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der
Krankenkassen organisiert. Es erfolgte eine Neuaufstellung der Verwaltungsräte.
In jedem Verwaltungsrat sind 16 ehrenamtliche Mitglieder aus der sozialen
Selbstverwaltung, 5 Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und
Verbraucherorganisationen sowie 2 Mitglieder ohne Stimmrecht aus Ärzteschaft
und Pflegeberufen vertreten. Der Verwaltungsrat entscheidet über grundsätzliche
Angelegenheiten wie Haushaltsplan, Betriebs- und Rechnungsführung und er wählt
den Vorstand.

Der MDS wird im Zuge der Reform aus der Trägerschaft des GKV-Spitzenverbandes
gelöst, Träger des künftigen „Medizinischen Dienstes Bund“ sind ab Anfang 2022
die Dienste auf Landesebene. Der Medizinische Dienst Bund erhält die Aufgabe,
Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Zu seinen
Aufgaben gehören außerdem die Koordination und Förderung der Arbeit der
Medizinischen Dienste sowie die Beratung des GKV-Spitzenverbandes in
medizinischen und pflegerischen Fragen.

Quelle: MDS e.V., 08.07.2021

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