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Neue Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken - Zusätzlicher Kostenschub zu erwarten

Neue Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken - Zusätzlicher Kostenschub bei gesunkenen Fallzahlen und Erlösen für die Krankenhäuser im Klinikverbund Hessen e.V. zu erwarten (Klinikverbund Hessen).



Mit der Kündigung des laufenden Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken durch die Ärztegewerkschaft „Marburger Bund“ beginnt eine neue Verhandlungsrunde über die Vergütung der ärztlichen Tätigkeiten in den öffentlichen Krankenhäusern. Der
Klinikverbund Hessen e. V. als Verband der öffentlichen und kommunalen Kliniken in Hessen erwarte dadurch erhebliche zusätzliche Kostenbelastungen für seine Mitgliedshäuser.

„Die ärztlichen Gehälter sind ein erheblicher Kostenfaktor für die
Krankenhäuser und jede Steigerung muss entweder durch höhere Einnahmen oder
durch Kosteneinsparungen ausgeglichen werden“ stellt Clemens Maurer,
Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds Hessen fest. „Auch tarifliche
Einschränkungen bei den Arbeits- und Dienstzeiten verursachen erhebliche
Zusatzkosten, weil dann mehr Ärzte für die gleiche Leistung benötigt werden“,
ergänzt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbunds
Hessen.

Durch die Pandemie seien die Fallzahlen in den meisten Krankenhäusern deutlich
zurückgegangen, was auf Grund der leistungsbezogenen Krankenhausfinanzierung
auch zu erheblichen Einbußen bei den regulären Krankenhauserlösen geführt habe.
Zwar habe es für die pandemiebedingten Erlösrückgänge Ausgleiche gegeben, mit
denen im Jahr 2020 die meisten Häuser auch über die Runden gekommen seien. Aber
bereits für das laufende Jahr erwarteten viele Kliniken ein negatives
Jahresergebnis. Denn die Ausgleichspauschalen seien dann nicht mehr allen
Kliniken und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt worden. Zudem
deckten sie, wie auch der für 2021 vorgesehene Erlösausgleich, nicht
vollständig die pandemiebedingten Mehraufwendungen aufgrund des höheren
Personalaufwandes und Materialverbrauchs.

„Es ist illusorisch zu erwarten, dass wir in den Krankenhäusern auf absehbare
Zeit wieder die gleiche Anzahl von Patienten behandeln und damit die
entsprechenden Erlöse erwirtschaften können, wie vor der Pandemie“, stellt
Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen klar. Das Virus
sei noch längere Zeit in seinen verschiedenen Varianten in der Welt und
insbesondere für geschwächte Patientinnen und Patienten im Krankenhaus
gefährlich. Daher müssten auch weiterhin Hygiene- und Abstandsregeln
eingehalten sowie Prozesse entzerrt werden, was sich auf die Belegung auswirke
und gleichzeitig Zusatzkosten verursache.

Auch hätten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unter der Pandemie ihr
Einweisungsverhalten gegenüber den Kliniken angepasst, ebenso habe sich die
Inanspruchnahme durch die Bevölkerung geändert. Dies werde sich auch nach
Rückgang der Inzidenzen nicht so schnell wieder ändern. Der renommierte
„Krankenhaus Rating Report“ prognostiziert in einem entsprechenden Szenario,
dass ab dem Jahr 2022 nahezu drei Viertel der Krankenhäuser aufgrund des
Fallzahlrückgangs Verluste machen könnten.

Für die Tarifrunde bedeute dies, dass die dadurch bedingten Mehrkosten nicht
durch Steigerungen auf der Erlösseite finanziert werden könnten. „Den
Tarifparteien muss daher klar sein, dass bei allem berechtigtem Interesse die
Kostensteigerungen für den ärztlichen Dienst wohl nur durch Einsparungen – und
das heißt auch: Einsparungen bei der Anzahl des Personals – kompensiert werden
können“, betont Maurer. Denn auch die kommunalen Kliniken und ihre Träger
hätten nur begrenzte finanzielle Ressourcen zur Verfügung und müssten daher
wirtschaftlich arbeiten. Zudem seien insbesondere die ärztlichen Leistungen und
der personelle Aufwand im ärztlichen Bereich stark mit der Fallzahl gekoppelt,
so dass bei verminderter Belegung auch weniger Personalbedarf bestehe.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 01.07.2021

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