Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Verfahren nach §§ 135, 137c und 137e SGB V in der Übersicht
Bewertung und Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - Verfahren nach §§ 135, 137c und 137e SGB V in der Übersicht (Gemeinsamer Bundesausschuss).
Sie finden hier die Verfahren des G-BA zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Die Verfahren nach § 135 SGB V betreffen den ambulanten Einsatz, die nach § 137c SGB V den stationären. Zudem sind in der Übersicht die Beratungsverfahren zu
Erprobungs-Richtlinien nach § 137e SGB V gelistet. Anhand der veröffentlichten Bekanntmachungen und Beschlüsse kann der aktuelle Verfahrensstand nachvollzogen werden.
Allgemeine Informationen zur Bewertung und Erprobung neuer Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden durch den G-BA finden Sie unter dem Thema
Methodenbewertung.
In einer separaten Übersicht sind die Verfahren zu Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen nach § 137h SGB V
einsehbar.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 07.07.2021