NUB Anträge 2021 für 2022 einreichen DGVS
Krankenhäuser können bis zum 31. Juli 2021 Entwürfe und Vorschläge für NUB-Anträge der DGVS zur Prüfung einreichen (DGVS).
Die DGVS-Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie unterstützt Krankenhäuser, die Anträge auf neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (NUB) beim InEK stellen wollen. Dafür ist es notwendig, dass gastroenterologische Fachabteilungen
NUB-Anträge für 2022 entwickeln. Aus den Anträgen muss klar und plausibel hervorgehen, warum ein Verfahren als Neuheit anzusehen ist (Verfügbarkeit < 3 Jahre), welche
Patienten damit behandelt werden sollen, welche Kosten mit dem Verfahren
verbunden sind und warum das Verfahren aktuell nicht (ausreichend) im
DRG-System abgebildet ist. Voraussetzung ist, dass dabei ein erheblicher
Mehraufwand (z.B. 1.000 Euro) nachgewiesen wird.
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Unterstützen Sie die Gastroenterologie als innovative Disziplin und lassen Sie
uns Ihre Anträge spätestens bis zum 31. Juli per Email an mkg@dgvs.de zukommen!
Quelle: DGVS, 07.07.2021