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Ortenau Klinikum: Kreistag stellt Weichen für Rechtsformwechsel

Ortenau Klinikum: Kreistag stellt Weichen für Rechtsformwechsel (Ortenau Klinikum).



Die Weichen für einen Rechtsformwechsel des Ortenau Klinikum von einem Eigenbetrieb zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sind gestellt. Der Kreistag des Ortenaukreises beauftragte die Verwaltung in seiner heutigen
Sitzung mit mehrheitlicher Entscheidung, die für die neue Rechtsform
notwendigen Strukturen zu erarbeiten. Gleichzeitig beauftragte das Gremium die
Verwaltung, die in einem interfraktionellen Antrag der CDU- und SPD-Fraktion
entwickelte „Zweite Säule“ durch die Einrichtung eines Aufsichtsrats zu
stärken. Das Konzept der „Zweiten Säule“ sieht vor, beispielsweise durch den
Ausbau der Medizinischen Versorgungszentren im Ortenaukreis, die ambulanten
Gesundheitsangebote auszubauen und noch enger mit den stationären Strukturen zu
verknüpfen. Der Kreistag folgte damit den Empfehlungen des Ausschusses für
Gesundheit und Kliniken (GKA). Dieser hatte in mehreren Sitzungen Eckpunkte für
den Rechtsformwechsel und die Stärkung der „Zweiten Säule“ erarbeitet, die nun
die Grundlage für die zu erarbeitenden Strukturen und Aufteilung der
Zuständigkeiten bilden.

Landrat Frank Scherer betonte in der Sitzung, dass mit dem Rechtsformwechsel
die Transparenz der Entscheidungen für die Öffentlichkeit gestärkt werde: „Alle
politisch relevanten Themen werden weiterhin öffentlich im Kreistag beraten und
entschieden. Der Kreistag bekommt sogar mehr Entscheidungsbefugnis, da einige
Zuständigkeiten vom Ausschuss für Gesundheit und Kliniken an den Kreistag
übergehen.“

Das auf der Grundlage der Eckpunkte entwickelte Modell sieht vor, die politisch
strategischen Zuständigkeiten des GKA auf den Kreistag zu übertragen und somit
eine breite demokratische Legitimation bei allen politisch relevanten Themen zu
schaffen. Die operativen Angelegenheiten werden auf den Verwaltungsrat der
neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt des Ortenau Klinikums sowie auf den
Aufsichtsrat der „Zweite Säule“ übertragen. Sowohl der neue Verwaltungsrat als
auch der Aufsichtsrat sollen mit Mitgliedern des Kreistages besetzt werden.
Beiden Gremien sollen jeweils 20 Mitglieder angehören. Neben dem rechtlich
gebotenen Sitz des Landrats sollen 19 weitere Mitglieder aus der Mitte des
Kreistags gewählt werden.

Die Gremien werden jeweils unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Der Kreistag
behält seine bisherigen Zuständigkeiten und erhält zusätzliche Aufgaben des
GKA. Der Kreistag soll insbesondere über die grundlegenden Zielsetzungen und
wesentliche Änderungen in der Struktur der Krankenhäuser entscheiden. Die
Aufgaben des Verwaltungsrates liegen insbesondere in der Entscheidung über
wesentliche Änderungen im Leistungsangebot der Kliniken.

Bei der Besetzung des Verwaltungsrats und des Aufsichtsrats sind über die
jeweils 20 Sitze hinaus sogenannte stimmrechtslose Sitze vorgesehen. Sie werden
für den Verwaltungsrat des Ortenau Klinikums (AöR) durch den Geschäftsführer,
den Medizinischen Direktor und den Pflegedirektor wahrgenommen. Im Aufsichtsrat
ist analog für die Geschäftsführung der „Zweiten Säule“ ein entsprechender Sitz
vorgesehen. Um einen guten Austausch auf der Arbeitsebenen zwischen beiden
Säulen zu gewährleisten, soll die Geschäftsführung der jeweils anderen Säule
als ständiger Gast zu den Sitzungen eingeladen werden. Im Verwaltungsrat des
Ortenau Klinikums (AöR) ist darüber hinaus eine Vertretung des
Gesamtpersonalrats des Klinikverbunds als ständiges beratendes Mitglied
vorgesehen. Damit soll die Mitarbeiterschaft zukünftig frühzeitig und
unmittelbar an operativen Entscheidungen des Ortenau Klinikums beteiligt
werden.

Ein von der Fraktion Die Grünen und der SPD eingebrachter Antrag, darüber
hinaus einen Vertreter der Gewerkschaften Ver.di und Marburger Bund als nicht
stimmberechtigtes, externes Mitglied in den Verwaltungsrat aufzunehmen, wurde
mit deutlicher Mehrheit vom Kreistag abgelehnt. Auch ein Antrag der Fraktion
der Freien Wähler, einen externen Experten mit
betriebswirtschaftlich-medizinischer Kompetenz ohne Stimmrecht in den
Verwaltungsrat sowie den Aufsichtsrat aufzunehmen lehnte der Kreistag mit
deutlicher Mehrheit ab. Zwei Anträge der Fraktion der AfD, eine Vertretung des
Bundes der Steuerzahler sowie eine Vertretung der Patientenfürsprache am
Ortenau Klinikum in die Gremien mit stimmlosem Sitz aufzunehmen, wurde
ebenfalls mit deutlicher Mehrheit des Kreistags abgelehnt.

Quelle: Ortenau Klinikum, 20.07.2021

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