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AOK Positionspapier zur Weiterentwicklung der Patientenrechte

AOK Positionspapier zur Weiterentwicklung der Patientenrechte (AOK Bundesverband, PDF, 438 kB).



Nach wie vor haben Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler oder einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder ein Arzneimittel vermuten, in vielen Fällen Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die AOK-Gemeinschaft legt daher ein Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte
vor, in dem sie konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation macht und ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2021 präzisiert. "Nach
der Wahl ist die neue Bundesregierung gefordert, dieses Thema endlich
anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und
Patienten weiterzuentwickeln", sagt AOK-Vorstand Martin Litsch. "Die Liste der
Probleme, mit denen Betroffene zu kämpfen haben, wird immer länger. Die
Erfahrungen aus der Arbeit unserer Behandlungsfehler-Teams zeigen deutlich,
dass Nachbesserungen zur leichteren Beweisführung bei vermuteten Behandlungs-
und Pflegefehlern und bei der Verkürzung der Verfahren absolut notwendig
sind."

Eine der wichtigsten Forderungen betrifft Erleichterungen beim Nachweis der
Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden.
Dieser Nachweis gilt aktuell erst dann als geführt, wenn für die Kausalität
eine "weit überwiegende Wahrscheinlichkeit" festgestellt wird. Deshalb
schrecken viele Patientinnen und Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend
zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. "Damit sie ihre berechtigten
Schadenersatzansprüche durchsetzen können, muss diese juristische Schwelle
abgesenkt werden", fordert Martin Litsch. Weitere Forderungen der AOK sind
Sanktionen für Leistungserbringer, die den Patientinnen und Patienten die
Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern, die Entlastung der
Versicherten von - oft unangemessen hohen - Kosten für Kopien von
Behandlungsunterlagen aus der Patientenakte und Klarstellungen zum
Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener im
Zuge der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus Behandlungs- und
Pflegefehlern. Außerdem sollen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, ihre
Patienten über den individuellen Nutzen von Selbstzahlerleistungen
("individuelle Gesundheitsleistungen") aufzuklären. Die AOK schlägt darüber
hinaus eine Reihe von Maßnahmen vor, um lange Verfahrensdauern zu verkürzen und
eine zeitnahe Regulierung von Schäden infolge von Behandlungsfehlern
sicherzustellen.

Bessere Unterstützung bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte
Eine der wichtigsten Forderungen im Positionspapier zielt auf eine zukünftige
Unterstützung der Patientinnen und Patienten auch im Falle von Schäden, die
durch fehlerhafte Medizinprodukte entstehen. Bislang beschränkt sich der
Unterstützungsanspruch auf die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen, die sich
aus Behandlungs- oder Pflegefehlern ergeben. "Angesichts der steigenden Zahl
von Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte muss es auch in diesem Bereich
einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen
geben. Gerade beim Thema Medizinprodukte können die gesetzlichen Krankenkassen
den oftmals überforderten Patientinnen und Patienten mit ihrer über Jahre
aufgebauten Fachkompetenz wertvolle Hilfe leisten", so Litsch.

Beim Thema Medizinprodukte gibt es auch an anderen Stellen
Nachbesserungsbedarf. So fordert die AOK schon seit 2019, dass die Zerstörung
oder Entsorgung fehlerhafter Medizinprodukte, die oft ohne Einwilligung der
Versicherten erfolgt, unterbunden und sanktioniert wird. Zudem übermitteln
Krankenhäuser, die beispielsweise die Implantation einer Hüftprothese mit der
Krankenkasse abrechnen, nach wie vor keine konkreten Informationen zum
implantierten Produkt. Wenn sich ein Produkt als fehlerhaft erweist, haben die
Krankenkassen daher keine Möglichkeit, die betroffenen Versicherten zu
informieren und auf die Mängel hinzuweisen. Das kann - zum Beispiel im Falle
implantierter Defibrillatoren - dramatische Folgen haben: Patienten, die nicht
rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, können einen gravierenden
Schaden erleiden oder sogar sterben. Auch die Durchsetzung von
Regressansprüchen zugunsten der Versichertengemeinschaft wird durch die
fehlenden Informationen erschwert.

Dossierstempel
Patientenrechte
Handlungsbedarf bei Schäden durch Arzneimittel
Auch bei Schäden durch Arzneimittel sieht die AOK-Gemeinschaft dringenden
Handlungsbedarf. So hat der Gesetzgeber 2002 zwar das Arzneimittelgesetz
novelliert und die Haftung neu geregelt, um Patientinnen und Patienten bei
gesundheitlichen Schädigungen den Kausalitätsnachweis zu erleichtern. "Die
Praxis hat aber gezeigt, dass die Hersteller der Arzneimittel auch unter den
neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Schadenersatzansprüche von Patienten
grundsätzlich abwehren können", kritisiert AOK-Vorstand Martin Litsch. "Dazu
müssen sie lediglich auf eine andere mögliche Schadensursache wie etwa das
fortgeschrittene Alter des geschädigten Patienten verweisen. Das hat dazu
geführt, dass es den Patienten praktisch unmöglich ist, bei Arzneimittelschäden
Schadenersatz zu erhalten." Daher schlägt die AOK eine Änderung im
Arzneimittelgesetz vor, mit der die Rechte der Patientinnen und Patienten
gestärkt werden.

Bewegung in Sachen Patientenrechte gab es in dieser Legislaturperiode allein
beim Thema Haftpflicht: Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der
Gesundheitsversorgung (GVWG) werden Vertragsärzte und -psychotherapeuten
verpflichtet, sich gegen die aus ihrer Berufsausübung ergebenen
Haftpflichtgefahren abzusichern. "Es ist gut, dass damit eine Kernforderung aus
unserem ersten Patientenrechte-Positionspapier von 2019 zumindest im Ansatz
erfüllt worden ist. Aber die neuen Regelungen gehen aus unserer Sicht nicht
weit genug", so Litsch. "Auch Pflegekräfte oder Berufsgruppen wie Osteopathen
müssen bei Fehlern entsprechend versichert sein." Zudem müssten die mit dem
GVWG festgelegten Mindest-Versicherungssummen erhöht werden, um schwere
Schädigungen der Patientinnen und Patienten zumindest finanziell
abzusichern.

Aus Fehlern lernen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten
Insgesamt gilt es aus Sicht der AOK-Gemeinschaft, Behandlungs- und Pflegefehler
sowie kritische Ereignisse noch stärker als bisher als Quelle von Lernprozessen
zu nutzen. "Dazu braucht es einen optimierten Zugang zu Verdachts- und
Schadensfällen und eine offene Fehlerkultur in allen Einrichtungen des
Gesundheitswesens", fordert der AOK-Vorstand. Nötig seien rechtliche
Regelungen, damit Erkenntnisse von Schlichtungsstellen, Medizinischen Diensten,
Haftpflichtversicherern und Fehlermeldesystemen zusammengeführt und
systematisch ausgewertet werden können, um daraus Lernprozesse zum Nutzen der
Patientinnen und Patienten zu entwickeln.

Quelle: AOK Bundesverband, 19.08.2021

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