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DKR 2022 und Krankenhausentgeltkatalog 2022 für Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen

Deutsche Kodierrichtlinien DKR 2022 und Krankenhausentgeltkatalog 2022 für Psychiatrie und Psychosomatik beschlossen (Pressemitteilung).



Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2022 den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2022) vereinbart. Aufgrund der Auswirkungen der
Corona-Pandemie auf die Leistungs- und Kostendaten des
Datenjahres 2020 erfolgte die Weiterentwicklung in diesem Jahr auf Grundlage
eines angepassten Verfahrens. Der PEPP-Katalog 2022 entspricht im Ergebnis
weitgehend dem Katalog des Vorjahres. Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten
mit einem erhöhten Aufwand werden im Entgeltsystem 2022 in einer verbesserten
Differenzierung höher bewerteten Fallgruppen zugeordnet. Gleichzeitig wurden
die dazugehörigen, moderat angepassten Kodierrichtlinien (DKR-Psych)
beschlossen.

Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung
gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf
der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.

Die Selbstverwaltungspartner haben ebenfalls die Kodierrichtlinien (DKR) für
das DRG-System, Version 2022 vereinbart. Entscheidungen des
Schlichtungsausschusses zu Kodierfragen (§19 KHG), werden seit diesem Jahr
erstmalig umfangreich in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) aufgeführt.

Bei dem für das kommende Jahr geltenden Fallpauschalenkatalog für
nicht-psychiatrische Leistungen (DRG-Katalog) konnten die Verhandlungen bisher
noch nicht abgeschlossen werden.

Hintergrund

Der PEPP-Entgeltkatalog ist ein Bestandteil eines leistungsorientierten,
pauschalierenden Vergütungssystems, das über Relativgewichte und einen
krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle
bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung nicht fallbezogen,
sondern tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Der
Katalog ist abrufbar unter www.g-drg.de.

Quelle: Pressemitteilung, 08.10.2021

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