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Förderung für beste Behandlungsstandards: Innovationsfonds finanziert neue Psych-Leitlinien

Förderung für beste Behandlungsstandards: Innovationsfonds finanziert neue Psych-Leitlinien (DGPPN).



Zentrale Aufgabe medizinischer wissenschaftlicher Fachgesellschaften wie der DGPPN ist die systematische Zusammenstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Form von Behandlungsleitlinien. Die Politik hat deren Relevanz für die Versorgung erkannt und stellt seit diesem Jahr über den Innovationsfonds dafür
finanzielle Mittel bereit. Die DGPPN hat sich erfolgreich um diese Finanzmittel
beworben und wird federführend zwei neue S3-Leitlinien erstellen.

Leitlinien sind wichtige Entscheidungshilfen für die Behandler und geben auch
Patienten und ihren Angehörigen Orientierung. Die konkreten
Handlungsempfehlungen sorgen für mehr Sicherheit und eine hohe Qualität in der
Medizin. Die Güte medizinischer Leitlinien ist daher entscheidend für den
Versorgungsstandort Deutschland.

Die Leitlinienarbeit wurde bisher vorwiegend aus den bescheidenen Eigenmitteln
medizinischer Fachgesellschaften finanziert und basiert deshalb maßgeblich auf
dem großen ehrenamtlichen Engagement von Expertinnen und Experten. Dieses
Vorgehen ist aufgrund der Vielzahl der Leitlinien und der hohen zeitlichen
Belastung der Experten schon lange an seine Grenzen gestoßen. Deshalb ist es
sehr erfreulich, dass die Bedeutung von Leitlinien nun auch auf politischer
Ebene erkannt wurde. Im Oktober 2020 wurde über den Innovationsfonds beim
Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstmalig die Förderung der
Leitlinienentwicklung ausgeschrieben. Mindestens 5 Mio. Euro werden nun
jährlich hierfür zur Verfügung stehen. Die zu fördernden Themen legt dabei das
Bundesgesundheitsministerium fest.

Im Rahmen der ersten Ausschreibung zur „Versorgung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf“ hat sich die DGPPN erfolgreich um
die Förderung zweier neuer S3-Leitlinien beworben. So wird erstmals eine
S3-Leitlinie zum Umgang mit Suizidalität erstellt werden. Suizidalität ist ein
diagnoseübergreifendes Symptom, welches in der Regel einer komplexen,
multiprofessionellen Behandlung bedarf. Koordinatoren dieses Leitlinienprojekts
sind DGPPN-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Andreas Reif (Universitätsklinikum
Frankfurt – Goethe Universität) und DGPPN-Referatsleiterin Prof. Dr. Barbara
Schneider (LVR-Klinik Köln). Die zweite neue S3-Leitlinie betrifft Psychosen
mit komorbider substanzbezogener Störung und wird von DGPPN-Vorstandsmitglied
Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank (LVR-Institut für Versorgungsforschung)
koordiniert. Menschen mit Psychosen haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung
und auch im Vergleich zu Menschen mit anderen psychischen Störungen, deutlich
häufiger eine begleitende Suchtproblematik. Diese sogenannte „Doppeldiagnose”
geht oft mit eingeschränkter Therapieadhärenz einher, sodass es einen besonders
hohen Bedarf an individuell angepassten Therapiemöglichkeiten gibt.

Im Zuge des medizinischen Fortschritts sind nicht nur neue Themensetzungen,
sondern auch die Weiterentwicklung der Methodik und Implementierung von
Leitlinien notwendig. Sogenannte „Living Guidelines“ werden fortlaufend
aktualisiert. Die DGPPN hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, den gesamten
Leitlinienprozess von der Entwicklung bis hin zum Transfer von
Leitlinienempfehlungen zu digitalisieren und erprobt dies in ersten
Pilotprojekten wie auch bei den neuen S3-Leitlinien.

Quelle: DGPPN, 01.10.2021

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