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Klarstellungen und Änderungen gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V mydrg.de





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Klarstellungen und Änderungen gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V

Klarstellungen und Änderungen gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V (DIMDI, PDF, 169 kB).



Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat vorab zur anstehenden Publikation der Endfassung des OPS 2022 (Operationen- und Prozedurenschlüssel) Klarstellungen und Änderungen für Strukturmerkmale des OPS 2021 publiziert. Diese Klarstellungen und Änderungen werden rückwirkend ab
dem 1. Januar 2021 gelten und auch für die jeweils aktuelle Version des OPS gültig
sein. Der OPS bildet zusammen mit der ICD-10-GM (Internationale statistische
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10.
Revision, German Modification) die Basis für die Entgeltsysteme in der
ambulanten und stationären Versorgung. Dort müssen Operationen und Prozeduren
nach dem OPS verschlüsselt werden.
Gemäß § 295 Absatz 1 Satz 8 und § 301 Absatz 2 Satz 6 SGB V ist das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte berechtigt, bei
Auslegungsfragen zu ICD-10-GM und OPS Klarstellungen und Änderungen mit Wirkung
auch für die Vergangenheit vorzunehmen, soweit diese nicht zu erweiterten
Anforderungen an die Verschlüsselung erbrachter Leistungen führen.

Die Klarstellungen und Änderungen im Sinne dieser Regelung wurden aufgrund
bestehender Unklarheiten im Rahmen der laufenden Strukturprüfungen nach § 275d
SGB V vorab publiziert. Sie werden in Kürze auch als Anhang „Klarstellungen und
Änderungen“ in der Endfassung des OPS 2022 enthalten sein.

In diesen finden Sie Klarstellungen und Änderungen zu folgenden Teilen des
OPS:
- Klarstellung der Erläuterungen in den Hinweisen für die Benutzung zur
Verwendung des Begriffs der "ärztlichen Behandlungsleitung"
- Klarstellung zu den Anforderungen an das qualifizierte Personal von Therapiebereichen oder
Verfahren Klarstellung zu den Anforderungen an das besonders geschulte
Pflegepersonal für aktivierend-therapeutische Pflege bei dem Kode
8-550
- Klarstellung zu den Anforderungen an die Möglichkeit zur Durchführung
eines Ethik-Fallgesprächs bei den Kodes 8-718.8 und 8-718.9
- Änderung der Kodes 8-980, 8-98d und 8-98f. Das Strukturmerkmal zur intensivmedizinischen Erfahrung
der Ärzte des Teams entfällt für den OPS 2021, da es auch im OPS 2022 nicht
weitergeführt wird
- Klarstellung zu den personellen Anforderungen an die
Konsiliardienste bei den Kodes 8-98d und 8-98f
- Klarstellung zu den personellen Anforderungen an die 24-stündige Verfügbarkeit mehrerer Verfahren bei dem Kode
8-98f
- Klarstellung zu den Anforderungen an die spezialisierte Einheit bei dem Kode 9-64a

Quelle: DIMDI, 14.10.2021

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