Ungedeckte Kosten beim Kantonsspital Luzern und der LUPS-Psychiatrie /> 1.891 Zwillings- und 24 Drillingsgeburten im Jahr 2020 />

MDK Behandlungsfehler-Statistik 2020 mydrg.de





star_outline

MDK Behandlungsfehler-Statistik 2020

Behandlungsfehler-Begutachtung der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste: Jahresstatistik 2020 (Download, PDF, 370 kB).



14.042 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2020 erstellt. In jedem vierten Fall wurde ein Fehler bestätigt und ein Schaden festgestellt, in jedem fünften war der Fehler ursächlich für den Schaden. Das geht aus der aktuellen Begutachtungsstatistik
hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Um die Patientensicherheit zu
stärken, sollte der Blick auf besonders schwerwiegende, aber sicher vermeidbare
Fehler gerichtet werden (sogenannte Never Events). Die WHO fordert dazu die
Einführung eines verpflichtenden Meldesystems.

Die Gesamtzahl der ärztlichen Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen liegt
seit Jahren auf einem gleichbleibenden Niveau bei etwa 14.000 Fällen pro Jahr
bundesweit. Im vergangenen Jahr bestätigte der Medizinische Dienst in 4.099
Fällen einen Fehler und in 3.550 Fällen einen Fehler mit Schaden. In 2.826
Fällen stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Fehler Ursache
des Schadens war.

„Unsere Zahlen zeigen nur einen kleinen Ausschnitt eines Problems, das
engagierter angegangen werden muss“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer,
Geschäftsführer des MDS.
„Wir brauchen endlich systematische Anstrengungen zur Reduzierung vermeidbarer
unerwünschter Ereignisse, die schwere Schädigungen verursachen können.“ Dazu
gehören zum Beispiel Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler
oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Diese sogenannten Never
Events sind für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen
von großer Bedeutung. Sie sollten daher verpflichtend gemeldet, analysiert und
für die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen genutzt werden. Dazu hat nun auch
die WHO (World Health Organization) ihre Mitgliedsstaaten aufgefordert. Die
Weltgesundheitsorganisation hat im September die Patientensicherheit zum
prioritären Gesundheitsziel erklärt.

Fehler in vielen Fachgebieten und bei unterschiedlichsten Eingriffen
In der aktuellen Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes betrafen
zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist
in Krankenhäusern (9.293 Fälle); ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.723
Fälle). „Hintergrund dieser Verteilung ist, dass sich die meisten
Behandlungsfehlervorwürfe auf operative Eingriffe beziehen, und diese erfolgen
zumeist in der stationären Versorgung“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel,
Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.

Knapp 31 Prozent aller Vorwürfe (4.337 Fälle) betrafen die Orthopädie und
Unfallchirurgie, 12 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.634
Fälle),
9 Prozent die Allgemein-und Viszeralchirurgie (1.296 Fälle), ebenfalls 9
Prozent (1.198 Fälle) die Zahnmedizin, 8 Prozent die Frauenheilkunde und
Geburtshilfe (1.128 Fälle) und 6 Prozent die Pflege (899 Fälle). Rund 25
Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete.

Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Behandlungen. Sie
reichen von Knie- und Hüftgelenksimplantationen über Zahnentfernungen bis hin
zu Knochenbrüchen, Gallensteinbehandlungen oder Operationen am Grauen Star. Die
Zahlen sind nicht repräsentativ. Sie zeigen lediglich die
Begutachtungsergebnisse des Medizinischen Dienstes.

„Eine Häufung von Vorwürfen in einem Fachgebiet sagt nichts über die
Fehlerquote oder die Sicherheit in dem jeweiligen Gebiet aus“, erklärt Zobel.
Häufungen sagen viel mehr darüber etwas aus, wie Patientinnen und Patienten
Behandlungen erleben. Fehler bei chirurgischen Eingriffen können Betroffene
meist leichter erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler auf der
Intensivstation.

Zwei Drittel der Schäden sind vorübergehend
Bei zwei Drittel (66,8 Prozent) der begutachteten Fälle waren die
Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend. Das heißt,
eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt war notwendig oder musste
verlängert werden. Bei rund einem Drittel der Fälle wurde ein Dauerschaden
verursacht. Dabei unterscheidet man zwischen leichten, mittleren und schweren
Schäden. Ein leichter Dauerschaden kann zum Beispiel eine geringe
Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Ein mittlerer Dauerschaden kann
eine chronische Schmerzsymptomatik, eine erhebliche Bewegungseinschränkung oder
die Störung einer Organfunktion bedeuten. Ein schwerer Dauerschaden kann
vorliegen, wenn Geschädigte bettlägerig und aufwendig pflegebedürftig geworden
sind ─ wenn sie aufgrund eines Fehlers erblinden oder querschnittsgelähmt sind.
In knapp
3 Prozent der Fälle (82) hat ein Fehler zum Versterben der Patientin oder des
Patienten geführt oder wesentlich dazu beigetragen.

Hintergrund
Spezielle Gutachterteams des Medizinischen Dienstes prüfen Vorwürfe von
Behandlungsfehlern im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Die
Gutachterinnen und Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach
dem anerkannten medizinischen Standard und in aller Sorgfalt abgelaufen ist.
Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den der
Versicherte erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind
Schadenersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des
Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren
Schritte sie unternehmen wollen. Den Versicherten entstehen durch die
Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.
[...]

Quelle: Pressemitteilung, 12.10.2021

« Ungedeckte Kosten beim Kantonsspital Luzern und der LUPS-Psychiatrie | MDK Behandlungsfehler-Statistik 2020 | 1.891 Zwillings- und 24 Drillingsgeburten im Jahr 2020 »

Anzeige: ID GmbH
Anzeige