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Neue Förderwelle des Innovationsausschusses zur Versorgungsforschung mydrg.de





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Neue Förderwelle des Innovationsausschusses zur Versorgungsforschung

Neue Förderwelle des Innovationsausschusses zur Versorgungsforschung: Interesse unvermindert hoch (Gemeinsamer Bundesausschuss).



Auf die Förderbekanntmachungen im Bereich der Versorgungforschung vom Juni 2021 hat den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss wieder eine Vielzahl von Projektanträgen erreicht. Insgesamt gingen fristgerecht 192 Anträge ein, davon 31 Anträge zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer
Leitlinien. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, trifft der
Innovationsausschuss voraussichtlich im 2. Quartal 2022. In die Bewertung
fließen die Gutachten der Mitglieder des Expertenpools sowie die Gutachten der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
(AWMF) mit ein.

„Wir erleben auch bei der nunmehr siebten Förderwelle der Versorgungsforschung
ein unvermindert hohes Interesse bei den Antragstellerinnen und Antragstellern.
Dies zeigt klar: Die Ideen für eine bessere gesundheitliche Versorgung gehen
nicht aus, und der Förderbedarf ist nach wie vor groß. Diese Potenziale gilt es
unbedingt auszuschöpfen, denn die Herausforderungen an unser
beitragsfinanziertes Gesundheitssystem sind immens, wenn man eine moderne und
zugleich bezahlbare Versorgung dauerhaft anbieten will“, so Prof. Josef Hecken,
Vorsitzender des Innovationsausschusses. „In jeder Förderbekanntmachung
adressiert der Innovationsausschuss mit seiner Themenauswahl Kernprobleme im
Gesundheitssystem, für deren Lösungen die Versorgungsforschung wissenschaftlich
gesicherte Ansätze liefert. In diesem Jahr zählt dazu beispielsweise die Frage,
wie chronisch kranke Menschen und Menschen mit mehreren Erkrankungen
sektorenübergreifend besser versorgt werden können. Und wir suchen nach
Möglichkeiten, die geschlechterspezifische Versorgung zu verbessern, nach neuen
Ansätzen, um Menschen zu einer gesundheitsförderlichen Lebensweise zu
motivieren sowie die regionale Gesundheitsversorgung zielgenauer zu gestalten.
Ebenso nehmen wir diejenigen in den Blick, die im Gesundheitswesen tätig sind
und wollen ihre Belastung reduzieren. Und natürlich spielt auch die
Digitalisierung des Gesundheitswesens eine Rolle, wenn wir nach Kriterien
suchen, um die Qualität digitaler Gesundheitsversorgung zu beurteilen. Oder wie
Künstliche Intelligenz durch umfassende Datenanalyse und -bereitstellung dabei
helfen kann, Therapieentscheidungen zu unterstützen.“

Gleichzeitig gibt der Innovationsausschuss mit dem sogenannten themenoffenen
Bereich auch Projektvorschlägen zu Themen eine Förderchance, die zu keinem
vorgegebenen Themenschwerpunkt passen, aber dennoch von hoher Relevanz für eine
Versorgungsverbesserung sein können. Prof. Hecken: „Wir wollen gute Versorgung
fördern und voranbringen, deshalb sind auch eigene gute Projektideen immer
willkommen.“

Projektanträge im Bereich der Versorgungsforschung
Auf die themenoffene Förderbekanntmachung der Versorgungsforschung erhielt der
Innovationsausschuss 45 Anträge. Auf die themenspezifische Förderbekanntmachung
gingen 116 Anträge ein, die sich auf die einzelnen Themenfelder wie folgt
verteilen:

Patientenversorgung und Gesundheitspersonal als Gegenstand von
Versorgungsforschung: 20
Evaluation digitaler Gesundheitsversorgung: 25
Sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen bzw.
mit Multimorbidität: 19
Geschlechterspezifische Versorgung: 9
Verhaltensorientierte Ansätze zur Verbesserung der medizinischen Versorgung: 19
Schwerpunkt: Regionale Gesundheitsversorgung: 9
Datengestützte Entscheidungsfindung zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung:
15
Projektanträge zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien
Die insgesamt 31 fristgerecht beim Innovationsausschuss eingegangenen Anträge
auf Förderung der Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien
verteilen sich auf folgende vier Themenfelder:

Versorgung bei seltenen Krankheiten: 7
Versorgung bei häufigeren Erkrankungen, Behandlung von Risikofaktoren für
nicht-übertragbare Krankheiten, Multimorbidität und Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in der Versorgung: 12
Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Kinder,
Jugendliche, ältere und/oder pflegebedürftige Menschen): 8
Operative Eingriffe am Skelettsystem/Bewegungsapparat: 4
Neue Förderbekanntmachungen
Neue Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung wird der
Innovationsausschuss voraussichtlich Ende des 2. Quartals 2022 auf seiner
Website veröffentlichen.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Der G-BA fördert seit 2016 im Auftrag des Gesetzgebers mit den Mitteln des
Innovationsfonds solche Projekte, die über die bisherige regelhafte
Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland
hinausgehen und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des
Gesundheitswesens geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss
eingerichtet.

Für die Jahre 2020 bis 2024 steht eine jährliche Fördersumme von 200 Millionen
Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen pro Jahr 160 Millionen Euro auf die
Förderung neuer Versorgungsformen. 40 Millionen Euro sind jährlich für die
Förderung von Projekten der Versorgungsforschung vorgesehen. Mindestens 5
Millionen Euro der für die Versorgungsforschung zur Verfügung stehenden Mittel
sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer
Leitlinien aufgewendet werden. Entsprechend ihres hohen und praxisnahen
Stellenwerts für die Verbesserung der medizinischen Versorgung soll die
Leitlinienentwicklung als eigenständiger Teil des Bereichs Versorgungsforschung
etabliert werden. Die genauen Themenfelder werden jeweils vom Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) festgelegt. Gegebenenfalls greift das BMG dabei auf
Vorschläge der AWMF zurück.

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu
Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie
auf der Website des Innovationsausschusses.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 08.10.2021

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