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Notfallversorgung funktioniert nur mit Kooperation

Notfallversorgung funktioniert nur mit Kooperation (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Die Reform der ambulanten Notfallversorgung muss für die zukünftige Koalition eines der ersten wichtigen Handlungsfelder sein. Grundlage der Reform muss sein, dass die Notfallversorgung nur in enger, gleichberechtigter Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gelingen kann. Wir
benötigen Kooperationen, die sich an regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten
ausrichten. Im Vorfeld einer Reform benötigen wir aber auch eine ehrliche
Analyse des Status quo“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der
Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Deshalb hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) das Leistungsgeschehen
umfangreich analysiert. Untersucht wurde, wie die Versorgung organisiert ist,
aber auch, wie sich Öffnungszeiten der Arztpraxen auf die Verteilung von
Notfällen auswirken. Es ging grundsätzlich darum, die Situation der ambulanten
Notfallversorgung empirisch aufzuarbeiten. Zudem hat das DKI die Versorgung in
strukturschwachen Gebieten und vor allem die Stadt-Land-Unterschiede
untersucht. „Wir erkennen eindeutig, dass alleine die Vertragsärzte im Rahmen
des ambulanten Notdienstes die flächendeckende Notfallversorgung nicht
sicherstellen können. Die Krankenhäuser versorgen seit Jahren mehr als die
Hälfte der ambulanten Notfälle. So entfielen im Jahr 2018 von den 19,7
Millionen Notfällen 10,4 Millionen (53 Prozent) auf die Notaufnahmen der
Krankenhäuser und 9,3 Millionen (47 Prozent) auf den vertragsärztlichen
Bereitschaftsdienst. Dieser Anteil der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen
der Krankenhäuser ist seit 2013 konstant“, sagte Gaß.

Gleichzeitig verdeutlicht das Gutachten aber auch, dass stationärer und
ambulanter Bereich in vielen Regionen erfolgreich kooperieren. Probleme ergeben
sich meist dort, wo rechtliche Rahmenbedingungen die Kooperation und das
verstärkte Engagement von Krankenhäusern unterbinden. „Wir brauchen eine
Reform, die an diesen rechtlichen Sollbruchstellen ansetzt und vorhandene
Kooperation stärkt. Wir werden nur gemeinsam die Patientinnen und Patienten
flächendeckend und rund um die Uhr in gewohnter hoher Qualität im Notfall
versorgen können“, so Gaß.

Die Präferenzen der Patienten für eine multidisziplinäre Behandlung in
dringlichen Fällen an einem Ort, der garantiert für die Behandlung zur
Verfügung steht, sind wissenschaftlich unumstritten, werden aber teilweise
sowohl politisch als auch wissenschaftlich als Fehlinanspruchnahme ausgelegt.

„Die Krankenhäuser belastet die ambulante Notfallbehandlung in den Notaufnahmen
nicht nur personell und organisatorisch. Es sind vor allem ökonomische
Probleme, vor denen die Kliniken stehen. Eine weiterhin auf dem Einheitlichen
Bewertungsmaßstab basierende Kalkulation kann die Refinanzierung der Kosten von
Bereitschaftsdienstpraxen bzw. Notaufnahmen der Krankenhäuser nicht sichern,
ist diese doch auf die vertragsärztlichen Praxen ausgerichtet. Auch hier muss
die Reform ansetzen“, so Gaß.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 20.10.2021

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