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Pflegepersonalquotient: Scheintransparenz ohne Aussagekraft

Pflegepersonalquotient: Scheintransparenz ohne Aussagekraft (Deutsche Krankenhausgesellschaft).



Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat auf seiner Internetseite den ermittelten Pflegepersonalquotienten pro Krankenhaus veröffentlicht. Dieses Instrument ist intransparent und nicht geeignet. Die Veröffentlichung schafft keine Transparenz, vielmehr verzerrt sie und verursacht
falsche Interpretationen“, fasste Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG) die Bewertung der Krankenhäuser zusammen. „Das
InEK selbst schränkt die Aussagekraft der eigenen Auswertung ein. Doch gerade
nach einem Pandemiejahr wie 2020 ist die nun vorgenommene Veröffentlichung
verzerrend und kontraproduktiv. Neben den grundsätzlichen Kritikpunkten an dem
Verfahren nehmen die Corona-Besonderheiten dem Pflegepersonalquotienten jede
Aussagekraft. Die Verzerrungen durch Fallzahlreduzierung und Behandlungen von
Covid-Patienten sind immens. Das lässt sich auch durch statistische Verfahren
nicht valide bereinigen. Diese Veröffentlichung hätte daher unterbleiben
müssen, wie wir es beim Bundesgesundheitsministerium eingefordert haben“,
erklärte Gaß.

Der Pflegepersonalquotient wurde im vergangenen Jahr erstmals ermittelt. Er
soll das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte in der Pflege zum
Pflegeaufwand für jeden Standort eines Krankenhauses berechnen. Der
Pflegeaufwand wird mittels des sogenannten „Pflegelastkatalogs“ berechnet.
Dieser Katalog wird vom InEK anhand der in die Fallkosten einkalkulierten
Pflegepersonalkosten erstellt. „Neben den Besonderheiten durch Corona gibt es
grundsätzliche Probleme. Das Berechnungsverfahren ist ein vollkommen
intransparenter Prozess, den wir mehrmals angemahnt haben. Leider gibt es nach
wie vor kein Korrektur- oder Widerspruchsverfahren. Die Methodik ist zudem
längst überholt. Die Pflegepersonalkosten laufen nicht mehr über die
Fallpauschalen, sondern werden unabhängig davon anhand nachgewiesener Kosten
finanziert. Der Pflegepersonalquotient entbehrt daher jeglicher Grundlage zur
Bewertung einer angemessenen Pflegepersonalausstattung von Krankenhäusern. Kein
Krankenhaus ist in der Lage, aus diesem Wert Handlungsalternativen abzuleiten“,
erläuterte Gaß.

Krankenhäusern würden zusätzlich zu den Pflegepersonaluntergrenzen anhand einer
willkürlich gezogenen Untergrenze Strafzahlungen aufgebürdet, weil sie
Pflegepersonal nicht beschäftigen, welches sie über das Pflegebudget auch gar
nicht finanziert bekommen. Deshalb lehnen die Krankenhäuser den
Pflegepersonalquotienten in Gänze ab.

„Der Pflegepersonalquotient ist genau wie die Pflegepersonaluntergrenzen ein
Instrument einer nicht mehr nachvollziehbaren Überreglementierung und
Bürokratisierung des Pflegepersonaleinsatzes im Krankenhaus. Diese Strategie
geht am Ziel vorbei. Ich kann mich nur wiederholen: Wir haben gemeinsam mit dem
Deutschen Pflegerat und ver.di mit dem
Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument (PPR 2.0) ein Konzept vorgelegt, das
umsetzbar und am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patienten orientiert ist.
Es muss endlich umgesetzt werden“, so Dr. Gaß abschließend.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft, 06.10.2021

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