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Az. B 1 KR 36/20 R: Streichung der aufwendigen intensivmedizinische Komplexbehandlung 8-98f i.R. einer Einzelfallprüfung nach § 275 oder auf Basis einer abstrakt durchgeführten Strukturanalyse?

Az. B 1 KR 36/20 R: Streichung der aufwendigen intensivmedizinische Komplexbehandlung 8-98f i.R. einer Einzelfallprüfung nach § 275 oder auf Basis einer abstrakt durchgeführten Strukturanalyse? (Terminvorschau 42/21).

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