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Delegation des Sicherstellungsauftrag für Krankenhäuser ist eine Zwischenlösung

Delegation des Sicherstellungsauftrag für Krankenhäuser ist eine Zwischenlösung (Klinikverbund Hessen).



Wiesbaden. Es ist richtig, dass nach dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes Sonderstatusstädte den Sicherstellungsauftrag erhalten, um ihre Krankenhäuser beihilfekonform mit dringend benötigten Finanzmitteln ausstatten zu können, sagt André Schellenberg, Gesundheitsdezernent
der Wissenschaftsstadt Darmstadt und frisch gewählter Vorsitzender des Sonderausschusses Gesundheit des Hessischen Städtetags anlässlich der Sitzung des neu konstituierten Gremiums. “Dies ändert aber
nichts an unserer grundsätzlichen Kritik an der hessischen
Krankenhausfinanzierung. Mit der Delegation des Sicherstellungsauftrags für die
Krankenhäuser belastet der hessische Gesetzgeber seine Kommunen und damit deren
Finanzierung.“

Die Delegation des Sicherstellungsauftrags an die kreisfreien Städte und nun
auch Sonderstatusstädte ist für den Hessischen Städtetag allenfalls eine
Zwischenlösung. Schellenberg: “Damit finanzieren die Kommunen ein Defizit, weil
das Land seiner Investitionsverpflichtung nicht rechtzeitig und ausreichend
nachkommt. Die Landesregierung muss unter Einsatz von originären Landesmitteln
ausschließen, dass kommunale Krankenhausträger aus ihren kommunalen Haushalten
dauerhaft Zuschüsse leisten müssen.“

Es ist festzustellen, dass das Land den Kommunen etwa im Bereich des
öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Sozialpsychiatrischen Dienste
ebenfalls zusätzliche Aufgaben zuweisen wolle. Zusätzliche Aufgaben sind jedoch
nur mit zusätzlichem Personal zu bewältigen, was sich in Zeiten des steigenden
Fachkräftemangels schwierig gestaltet. Auch bedeuten neue Aufgaben zusätzliche
Belastungen der Kommunen. Schellenberg: “Wir fordern vom Land, die Finanzierung
dieser zusätzlichen Aufgaben sicherzustellen.“

Quelle: Klinikverbund Hessen, 09.11.2021

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