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Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet Weg für Krankenhausinvestitionen und sorgt für Verbesserungen bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Krankenhaus-Planungsausschuss ebnet Weg für Krankenhausinvestitionen und sorgt für Verbesserungen bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung).



Der Niedersächsische Krankenhausplanungsausschuss hat sich darauf verständigt, zum 1. Januar 2022 das Fördervolumen des Projekts des Mutter- und Kindzentrums und des Zentral-OPs am Kinderkrankenhaus auf der Bult in Hannover sowie der Baumaßnahmen neues Bettenhaus mit Geburtshilfe und Neonatologie
am Städtischen Klinikum in Lüneburg zu erhöhen. „Mit unseren Investitionszuschüssen bringen wir wichtige Krankenhausprojekte voran“, so Gesundheitsministerin Daniela
Behrens, „ganz besonders freue ich mich darüber, dass wir Baumaßnahmen fördern,
die das Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche aufwerten.“

Beraten wurde auch die Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekommission.
„Natürlich sind wir alle sehr mit der Bewältigung der Corona-Pandemie
beschäftigt. Darüber hinaus ist es mir sehr wichtig, Prozesse für eine
zukunftsfähige medizinische Versorgung in Niedersachsen anzuschieben“, betont
Daniela Behrens.

In der letzten Planungsausschusssitzung des Jahres beraten die Beteiligten
regelmäßig die Maßnahmen der Krankenhausplanung. Die Corona-Pandemie wirkt sich
auch hier aus. Die Belegungszahlen der Krankenhäuser in den Jahren 2020 und
2021 sind verzerrt und lassen daher eine landesweite auslastungsbedingte
Fortschreibung der Planbetten in Niedersachsen nicht zu.

Acht zusätzliche Ausbildungsstätten verteilt über das ganze Land wurden in den
Krankenhausplan aufgenommen. Die staatliche Anerkennung dieser Schulen durch
die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung ist in diesen Fällen bereits
erfolgt. Gesundheitsministerin Behrens sagt: „Das ist ein ganz wichtiger
Schritt in die richtige Richtung, um dem Fachkräftemangel in den medizinischen
und pflegerischen Berufen zu begegnen.“

An sechs Krankenhäusern wurden pädiatrische teilstationäre Plätze in den
Krankenhausplan aufgenommen. Dort werden insbesondere teilstationäre Leistungen
für bestimmte bildgebende Verfahren und endoskopische Diagnostik in Sedierung /
Narkose erbracht und ausgewählte kinderchirurgische Behandlungen und
Augenuntersuchung in Narkose sowie bestimmte Infusionen / Transfusionen
vorgenommen.

Hintergrundinformationen:

Der Krankenhaus-Planungsausschuss

Neben dem für Gesundheit zuständigen Ministerium sind im
Krankenhausplanungsausschuss des Landes die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände Niedersachsen, die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft,
die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen, die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung, der Landesausschuss des Verbandes der privaten
Krankenversicherung sowie - mit beratender Stimme - die Ärztekammer
Niedersachsen, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen und das für
Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium vertreten. Nach dem
Niedersächsischen Krankenhausgesetz (§ 3 Abs. 3 NKHG) sind mit den unmittelbar
Beteiligen bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplans und bei
der Aufstellung des Investitionsprogramms einvernehmliche Regelungen
anzustreben.

Baufachliche Prüfung

Die baufachliche Prüfung wird im Niedersächsischen Landesamt für Bau und
Liegenschaften (NLBL) vorgenommen. Am Ende der Prüfung werden die förderfähigen
Kosten festgestellt. Auf dieser Basis kann der Krankenhaus-Planungsausschuss
dann darüber beraten, in welcher Höhe eine Investitionsförderung des Landes für
das entsprechende Krankenhaus-Projekt bereitgestellt werden kann.

Enquetekommission

Die Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären
medizinischen Versorgung in Niedersachsen - für eine qualitativ hochwertige und
wohnortnahe medizinische

Versorgung“ wurde auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU
(Drs. 18/2012) vom Niedersächsischen Landtag mit dem in seiner 33. Sitzung am
10. Dezember 2018 gefassten Beschluss eingesetzt. Am 22. Februar 2021 hat die
Enquetekommission ihren Abschlussbericht (Drs. 18/8650) vorgelegt, der ein
differenziertes Bild bestehender Problemlagen und Lösungsansätze im
Gestaltungs- und Ermessensbereich des Landes Niedersachsen und der
niedersächsischen Kommunen sowie der landesunmittelbaren Leistungserbringer und
Krankenkassen aufzeigt.

Ausbildungsstätten

Folgende Ausbildungsstätten wurden in den Krankenhausplan aufgenommen:

457 013 01 Klinikum Leer, Ausbildungsstätte für Operationstechnischen und
Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
403 000 01 PIUS-Hospital, Ausbildungsstätte für Orthoptik
403 000 10 Hanse Institut Oldenburg – Bildung und Gesundheit, Ausbildungsstätte
für Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
153 005 01 Asklepios Harzklinik Goslar, Ausbildungsstätte für Gesundheits- und
Krankenpflege
159 016 01 Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Ausbildungsstätte für
Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
241 001 10 Medizinische Hochschule Hannover, Ausbildungsstätte für
Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
352 011 01 HELIOS Cuxhaven, Ausbildungsstätte für Operationstechnischen und
Anästhesietechnischen Assistenz (OTA/ATA)
352 030 01 AMEOS Klinikum Seepark Geestland, Ausbildungsstätte für
Physiotherapie
Pädiatrische teilstationäre Plätze

An den folgenden Krankenhäusern werden mit Wirkung zum 1. Januar 2022
pädiatrische teilstationäre Plätze in den Krankenhausplan aufgenommen:

· 103 000 01 Klinikum der Stadt Wolfsburg

· 254 021 01 HELIOS Klinikum Hildesheim

· 351 006 01 Allgemeines Krankenhaus Celle

· 357 039 01 AGAPLESION Diakoniekrankenhaus Rotenburg

· 452 001 01 Ubbo-Emmius-Klinik Aurich

· 454 035 01 Krankenhaus Ludmillenstift Meppen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 26.11.2021

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