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Krankenhausleistungen künftig auskömmlich finanzieren - Kabinett bringt Bundesratsinitiative auf den Weg

Krankenhausleistungen künftig auskömmlich finanzieren - Kabinett bringt Bundesratsinitiative auf den Weg (Niedersächsische Staatskanzlei).



Eine finanzielle Grundsicherung soll die bislang bundesweit geltenden Fallpauschalen zur Abrechnung von Krankenhausleistungen ablösen. So sollen
künftig die Kosten der Kliniken für die Vorhaltung von ärztlichen und
pflegerischen Leistungen auskömmlich finanziert werden. Eine entsprechende
Bundesratsinitiative hat das niedersächsische Kabinett am (heutigen) Dienstag
beschlossen.

Seit dem Jahr 2004 werden akutstationäre somatische Behandlungen im Krankenhaus
weit überwiegend über einheitliche Fallpauschalen, so genannte
Diagnosis-Related-Groups – kurz DRGs, vergütet. Aktuell existieren zur
Abrechnung von Krankenhausleistungen insgesamt 1.292 Fallpauschalen.

Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Fallpauschalen vergüten die Leistungen
der Grund- und Regelversorgung bislang nur unzureichend. So sind viele
Krankenhäuser gezwungen, möglichst viele Leistungen zu erbringen, um sich
refinanzieren zu können. Wenn die Vorhaltekosten angemessen vergütet werden,
stabilisiert das die Situation der Krankenhäuser maßgeblich. Mit einer
Grundsicherung und einer sachgerechten Finanzierung als sicheres Fundament
können sich die Krankenhäuser noch stärker auf die bestmögliche Behandlung der
Patientinnen und Patienten fokussieren.“

Ein weiteres zentrales Element der Initiative ist die Vereinfachung des
Abrechnungsverfahrens und eine deutliche Reduzierung des
Dokumentationsaufwandes in den Kliniken. So soll sichergestellt werden, dass
die Zeit für die Betreuung und Pflege der Patientinnen und Patienten erhöht und
die Attraktivität der Tätigkeit in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung
in den Krankenhäusern gesteigert wird.

Die Bundesratsentschließung ist dieser Mitteilung beigefügt.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, 16.11.2021

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