Länderanteil bei Schwangerschaftsabbruch gem. § 24b SGB V für 2022
Länderanteil bei Schwangerschaftsabbruch gem. § 24b SGB V für 2022 (InEK).
Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das InEK ermittelt die
Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich auf seiner
Internetseite. Die mittleren Kosten für einen stationären
Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag für das Jahr 2022 betragen
unverändert 677,52 €.
Quelle: InEK, 23.11.2021