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Mindestmengen für komplizierte Operationen: AOK aktualisiert Online-Karte

Mindestmengen für komplizierte Operationen: AOK aktualisiert Online-Karte (AOK).



1.070 Kliniken in Deutschland haben die Erlaubnis erhalten, im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante Operationen und Behandlungen mit besonders hohen Risiken für die Patientinnen und Patienten durchzuführen. Das sind 13 weniger als in diesem Jahr. Welche Krankenhaus-Standorte eine Erlaubnis erhalten
haben, zeigt die aktualisierte "Mindestmengen-Transparenzkarte" auf der Website des AOK-Bundesverbandes. Sie gibt einen bundesweiten Überblick über die aktuellen
Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen zu den sieben komplexen
Behandlungen, für die aktuell gesetzliche Mindestmengen-Vorgaben gelten. Zudem
informiert sie über die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen, die Basis
für die Entscheidungen waren.

Litsch: Mindestmengen dienen der Patientensicherheit
Auf der Online-Karte der AOK können sich Nutzerinnen und Nutzer die Standorte
für die einzelnen Indikationen separat anzeigen lassen. Das Spektrum reicht von
942 Klinikstandorten, die 2022 Implantationen von künstlichen Kniegelenken
durchführen dürfen, bis zu 21 Standorten für Lebertransplantationen.
"Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass
komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen
Routine und Erfahrung durchgeführt werden", betont Martin Litsch,
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Allerdings hätten viele Kliniken
die vorgegebenen Fallzahlen wegen der Absage von planbaren OPs im
Pandemie-Zeitraum nicht erreicht. „Aufgrund der besonderen Umstände in den
letzten anderthalb Jahren haben viele dieser Kliniken trotzdem eine
OP-Erlaubnis für 2022 erhalten“, so Litsch. Selbst in der Pandemie seien die
Mindestmengen-Regelungen aber "kein Papiertiger", betont der AOK-Vorstand: "Sie
sorgen vor allem für Transparenz. Alle Interessierten können sich auf unserer
Karte ein Bild über die Zahl der tatsächlich durchgeführten OPs an jedem
einzelnen Krankenhaus machen."

Seit 2019 müssen Kliniken, die Mindestmengen-relevante Eingriffe durchführen
wollen, jeweils Mitte des Jahres ihre aktuellen Fallzahlen der letzten
anderthalb Jahre melden und eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Die
Landesverbände der Krankenkassen überprüfen diese Angaben und entscheiden, ob
sie die Prognose der jeweiligen Klinik akzeptieren und damit eine OP-Erlaubnis
erteilen.

AOK fordert weitere Strukturvorgaben für mehr Behandlungsqualität
Grafik: Mindestmengen-Transparenzkarte - kh
Zur Mindestmengen-Transparenkarte

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hatte die
Große Koalition zuletzt neue Vorgaben für die Festlegung und Durchsetzung neuer
Mindestmengen vorgegeben. „Diese geänderten Vorgaben führen hoffentlich dazu,
dass der Gemeinsame Bundesausschuss künftig schneller neue Mindestmengen
verabschiedet, die Patientinnen und Patienten vor unnötigen Komplikationen
bewahren“ so Litsch. Auch die Durchsetzung der bestehenden Regelungen soll
dadurch einfacher werden. Trotz dieser Verbesserungen gibt es im
Krankenhaus-Bereich aus Sicht der AOK-Gemeinschaft noch viel zu tun: „Die neue
Bundesregierung ist gefordert, einen grundlegenden, an der Qualität
orientierten Strukturumbau der Krankenhauslandschaft durchzusetzen“, fordert
Litsch. Dieser Umbau könne sofort beginnen. „Zunächst sollte gesetzlich
klargestellt werden, dass außerhalb des Versorgungsauftrags keine Vergütung
erfolgt. Gleichzeitig sollte die Erbringung von Leistungen auf die Kliniken
konzentriert werden, die nachweislich bessere Ergebnisse bei der Versorgung
ihrer Patientinnen und Patienten erzielen.“ Neben den Mindestmengen sollten
auch weitere bundeseinheitliche und verbindlich umzusetzende Strukturvorgaben
geschaffen werden, um für mehr Behandlungsqualität zu sorgen. Ihre wichtigsten
Forderungen an die neue Bundesregierung hatte die AOK zuletzt in einem
Sofortprogramm zusammengefasst.

Bestehende Mindestmengen im internationalen Vergleich zu niedrig
Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es bisher für die Implantation von
künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20),
Niere (25) und Stammzellen (25), komplexe Operationen an der Speiseröhre (10)
und Bauchspeicheldrüse (10) sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit
einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr). Ende 2020 hatte der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erhöhung der Mindestmengen für die
Speiseröhren-OPs von 10 auf 26 Eingriffe pro Jahr und für die Versorgung der
Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm von 14 auf 25
Fälle pro Jahr beschlossen. „Das ist ein wichtiger Schritt nach vorn, denn die
bestehenden gesetzlichen Mindestmengen sind auch im internationalen Vergleich
viel zu niedrig angesetzt“, betont AOK-Vorstand Litsch. Allerdings greifen die
höheren Mindestmengen erst ab dem Jahr 2023. In der Zwischenzeit sind noch die
bisherigen Mindest-Fallzahlen Basis für die Entscheidungen der Landesverbände
der Krankenkassen.

Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen für verschiedene Indikationen die
Wirksamkeit der Mindestmengen. Sie zeigen, dass in Kliniken, die die
vorgegebenen Mindestmengen einhalten, das Komplikationsrisiko und die
Sterblichkeit der Patientinnen und Patienten geringer sind als in
Krankenhäusern mit Fallzahlen unterhalb der Mindestmenge. Die Informationen aus
der „Mindestmengen-Transparenzkarte“ zur Erfüllung der Mindestmengen-Regelungen
fließen auch in den AOK-Gesundheitsnavigator ein und werden den Nutzerinnen und
Nutzern bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus für die relevanten
Behandlungen angezeigt.

Quelle: AOK, 10.11.2021

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