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Pandemiehilfen an der Versorgungsrolle ausrichten. Fehlanreize vermeiden. mydrg.de





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Pandemiehilfen an der Versorgungsrolle ausrichten. Fehlanreize vermeiden.

Pandemiehilfen an der Versorgungsrolle ausrichten. Fehlanreize vermeiden (Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser).



Versorgungsaufschlag nicht im Erlösausgleich berücksichtigen. Ganzjahresausgleich verlängern und nach Versorgungsrolle differenzieren. Fehlanreize führen zu dauerhaften Verwerfungen und demotivieren Mitarbeitende. Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundestag über das Infektionsschutzänderungsgesetz.
Darin werden auch neue Finanzhilfen für die Krankenhäuser beschlossen. Mit dem nun vorgesehenen Versorgungsaufschlag an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus wird
erstmals die Versorgungsrolle der Krankenhäuser in der Pandemie berücksichtigt.
„Weder leere noch volle Betten alleine versorgen Menschen“, betont Dr. Matthias
Bracht, Vorstandsvorsitzender der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser
(AKG-Kliniken) mit Blick auf die komplizierten Diskussionen zu den Finanzhilfen
für Krankenhäuser in der Covid-19-Pandemie. „Die Versorgungsrolle ergibt sich
aus der regionalen Zusammenarbeit und den behandelten Patientinnen und
Patienten“, ergänzt Bracht und begrüßt die vorliegenden Vorschläge für einen
Versorgungsaufschlag ausdrücklich.

Mit dem Versorgungsaufschlag sollen zusätzliche Anreize zur Behandlung von
Covid-Patient_innen geschaffen werden. Dies erscheint ohne einheitliche
Vorgaben zur Absage von planbaren Behandlungen durch die Krankenhäuser zwingend
erforderlich. „Wir sehen anhand unserer Benchmarkdaten bereits heute
nachhaltige Verschiebungen von Patientenströmen zu Gunsten von
Spezialanbietern, die keinen Beitrag zur Pandemie-Bewältigung geleistet haben“,
verweist Nils Dehne, Geschäftsführer der AKG-Kliniken, auf die langfristigen
Auswirkungen der anstehenden Entscheidungen im Bundestag.

Dennoch besteht auch bei diesem Konzept das Risiko von neuen Fehlanreizen.
Leider haben der enge Zeitplan und die öffentlichen Debatten um geeignete
Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie eine fundierte Ausarbeitung der
Versorgungsaufschläge kaum zugelassen. Im Hinblick auf die ausstehende
Gesetzgebung zu einer berufsbezogenen Impfpflicht und die nun gesetzlich
verankerte Verordnungsermächtigung für das Gesundheitsministerium fordern die
AKG-Kliniken die Ampel-Parteien als neue Mehrheit im Bundestag zur zügigen
Nachbesserung des Versorgungsauschlages auf:

Die Zahlungen aus dem Versorgungsaufschlag dürfen nicht in den
Ganzjahresausgleich für coronabedingte Erlösrückgänge im Jahr 2021 einberechnet
werden. Andernfalls läuft der Anreiz zur Versorgung von Covid-Patient_innen
gerade für Krankenhäuser mit geringen Erlösrückgängen und hohen Erlösen aus
Spezialbehandlungen ins Leere.
Der Versorgungsaufschlag darf nicht für Covid-Patient_innen fällig werden, die
innerhalb der ersten 5 Tage (bisher 2 Tage) nach Aufnahme durch das aufnehmende
Krankenhaus verlegt werden. Andernfalls besteht ein Fehlanreiz zur Aufnahme und
kurzfristigen Verlegung von Covid-Patient_innen. Alternativ ist ein
Verlegungsabschlag durch das abgebende Krankenhaus an das aufnehmende
Krankenhaus weiterzureichen.
Der Versorgungsaufschlag muss anhand der Verweildauer differenziert werden.
Andernfalls besteht ein Fehlanreiz zur Aufnahme von leichten
Covid-Patient_innen, weil Fälle mit einer unterdurchschnittlichen Verweildauer
besonders belohnt werden, während Fälle mit einer überdurchschnittlichen
Verweildauer (z.B. beatmete Patient_innen auf den Intensivstationen)
benachteiligt werden.
Der Mechanismus des Ganzjahresausgleiches ist nach der Anzahl der behandelten
Covid-Patient_innen zu differenzieren, sodass Krankenhäusern mit dem höchsten
Versorgungsanteil von Covid-Patient_innen ein vollständiger Ausgleich auf Basis
der Ergebnisse des Jahres 2019 ermöglicht wird. Eine entsprechende Regelung für
das Jahr 2022 ist zügig zu realisieren.
Seit Beginn der Corona-Pandemie übernehmen gerade die kommunalen
Großkrankenhäuser eine zentrale Rolle bei der Pandemiebewältigung, die weit
über die Behandlung von Patientinnen und Patienten hinausgeht. Aufgrund der
damit verbundenen Anstrengungen sind die Mitarbeitenden dieser Häuser nach mehr
als 20 Monaten im Pandemiemodus an der Belastungsgrenze angekommen. Ohne die
vorgeschlagenen Anpassungen schafft der gutgemeinte Versorgungsaufschlag neue
Anreize zur wirtschaftlichen Optimierung zu Lasten der gemeinsamen
Pandemiebewältigung. „Weder die Mitarbeitenden noch die Öffentlichkeit gewinnen
wir auf diese Weise zum Durchalten und Mitwirken“, betonen Bracht und Dehne.
„Wir appellieren deshalb an alle Entscheidungsträger zum offenen und direkten
Austausch über die Wirkungen und Folgen der vorgesehenen Maßnahmen. Hierfür
stehen wir, die AKG-Kliniken gerne auch im Expertenbeirat nach §24 KHG zur
Verfügung.“

Quelle: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, 18.11.2021

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