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Pflegepersonalkosten nicht für ungerechtfertigte Doppelfinanzierungen missbrauchen

Pflegepersonalkosten nicht für ungerechtfertigte Doppelfinanzierungen missbrauchen (GKV-Spitzenverband).



Seit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Krankenhaus-Fallpauschalen (DRG) im Jahr 2020 kommt es immer wieder vor, dass Pflegeleistungen doppelt bezahlt werden: Zum einen als Restbestand in einer Fallpauschale, zum anderen über die gesonderte Vergütung für das Pflegepersonal. Für das
Pflegepersonal im Krankenhaus werden von den Kostenträgern insgesamt rund 18 Milliarden Euro gezahlt. Aktuell wird wie in dem vergangenen Jahr eine Kostensteigerung von 10 Prozent - dies entspricht 1,8
Mrd. Euro - erwartet. 700 Millionen Euro davon sind zu viel, da sie bereits
über die Fallpauschalen an die Kliniken fließen. Deshalb müssen die Zahlungen
an die Kliniken um diesen Betrag bereinigt werden. Da mit der Deutschen
Krankenhausgesellschaft darüber keine Einigung, auch kein Kompromiss möglich
war, ist jetzt das Bundesgesundheitsministerium in Form einer Rechtsverordnung
am Zug. Aus dem Verordnungsentwurf geht hervor, dass lediglich 175 Millionen
Euro bereinigt werden sollen.

Dazu erklären die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, Dr.
Volker Hansen und Uwe Klemens: Wir wollen die faire Bezahlung von Pflegekräften
und nicht die Selbstbedienung von Krankenhäusern unter dem Deckmantel der
Pflege. Mit dem jetzt vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf
einer Rechtsverordnung sollen den Kliniken ungerechtfertigt hunderte von
Millionen Euro zugeschoben werden. Hier werden Geschenke an die Kliniken
gemacht, die bereits im vergangenen Jahr trotz rückläufiger Patientenzahlen
Rekordbeträge erhalten haben. Diese Missachtung der Interessen der
Beitragszahlenden muss ein Ende haben! Wir setzen darauf, dass die neue
Bundesregierung deren Interessen endlich wieder in den Blick nimmt.“

Der GKV-Spitzenverband steht zur Finanzierungszusage des Pflegepersonals und
damit der Pflegepersonalkosten. In den vergangenen Jahren wurden zunächst über
die Pflegestellenförderprogramme und im Anschluss über die Selbstkostendeckung
im Pflegebereich jährlich hohe dreistellige Millionensummen bis hin zu
Milliardenbeträgen in den vergangenen Jahren zusätzlich für Pflegekräfte zur
Verfügung gestellt. Die jetzt geführte Diskussion um die Verabschiedung des
DRG-Kataloges 2022 hat nichts mit der Bereitschaft zur Finanzierung von
Pflegekräften gemein, sondern zielt vielmehr auf die Korrektur der
Doppelfinanzierung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System.

Quelle: GKV-Spitzenverband, 04.11.2021

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