Rheinland-Pfalz: Knapp zwei Drittel der Kliniken erwarten 2021 ein Defizit
Rheinland-Pfalz: Knapp zwei Drittel der Kliniken erwarten 2021 ein Defizit (Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz).
Ein Ende der Pandemie ist noch nicht in Sicht und die notwendigen Anpassungen an die sich derzeit weiter verschärfende Lage stellen eine erneute Herausforderung für die Kliniken dar. Die Krankenhäuser müssen daher die entsprechenden Maßnahmen zur internen Vorbereitung, zur Behandlung von Covid-Erkrankten
und zur Abstimmung und Vernetzung mit anderen Kliniken bzw. mit Schwerpunktkliniken in der Covid-Versorgung ergreifen können, ohne dadurch Erlösverluste befürchten zu müssen.
Eine aktuelle repräsentative Umfrage der KGRP hat zudem alarmierende Ergebnisse
zur wirtschaftlichen Situation der Kliniken im Land gezeigt.
Danach erwarten fast zwei Drittel der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz ein Defizit für
das Jahr 2021.
„Diese alarmierenden Zahlen zeigen sehr deutlich, dass der für das Jahr 2021
geregelte Ganzjahresausgleich keine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser
gewährleisten kann. Die vom Verordnungsgeber auf Bundesebene erwartete
Entspannung der Lage ab dem 3. Quartal 2021 ist pandemiebedingt nicht
eingetreten“, so der Vorsitzende der KGRP Bernd Decker.
Der KGRP-Vorstandsvorsitzende fordert daher die Umsetzung eines 3-Punkte-Plans
durch die politisch Verantwortlichen:
1. Nachbesserungen beim Ganzjahreserlösausgleich für 2021
2. Liquiditätshilfen in Form von Ausgleichzahlungen für alle von der Pandemie
betroffenen Krankenhäuser und zusätzliche Pauschalen für die Behandlung von
Covid-19-Patientinnen und -Patienten.
3. Ganzjahreserlösausgleich für 2022
Es ist absehbar, dass die Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen weit in das Jahr 2022
hinein auf einem hohen Niveau bleiben und die Krankenhäuser aufgrund der
dargestellten Zusammenhänge weiterhin deutliche Leistungs- und Erlösverluste
verzeichnen werden. Aus diesen Gründen ist auch für das Jahr 2022 eine
Absicherung der Budgets notwendig, damit die Leistungsfähigkeit und die
Handlungsspielräume der Krankenhäuser erhalten bleiben. Ohne stabilisierende
Maßnahmen sind etablierte und bedarfsnotwendige Versorgungskapazitäten bis hin zu
ganzen Krankenhausstandorten in ihrem Bestand gefährdet.
Zur Vermeidung von erheblichen finanziellen Verlusten aufgrund der Corona-Pandemie in
Verbindung mit daraus resultierenden Fallzahlrückgängen in der Regelversorgung sollte
grundsätzlich auf das Instrument des Ganzjahreserlösausgleiches zurückgegriffen werden,
das auch bereits für die Jahre 2020 bzw.
2021 Anwendung findet. Allerdings müssen über die reinen akutstationären Erlöse der
Krankenhäuser hinaus auch Erlöseinbußen aus den ambulanten Versorgungsbereichen und
weiteren Nebenbetrieben angemessen ausgeglichen werden.
Sollte bei einem weiteren Anstieg der Inzidenzen - wie im vergangenen Jahr - die
Verschiebung planbarerer medizinischer Eingriffe und Operationen erforderlich oder
vom Land angeordnet werden, sind flankierende Ausgleichszahlungen, z.B. nach
den bis Juni 2021 geltenden Regelungen unabdingbar. Diese Ausgleichszahlungen
dienen der Aufrechterhaltung der Liquidität und werden über den Ganzjahresausgleich
weitgehend wieder ausgeglichen und so ggfs. auch wieder zurückgezahlt. Darüber
hinaus sollten Krankenhäuser, die Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandeln,
hierfür eine zusätzliche pauschalierte Vergütung erhalten.
Diese Forderungen entsprechen dem einstimmig von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder am 05.11.2021 getroffenen Beschluss.
Wichtig ist, dass die auf Bundesebene festzulegenden Ausgleichszahlungen bei den
von der Pandemie betroffenen Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz auch ankommen.
Da ein baldiges Ende der Pandemie leider immer noch nicht absehbar ist und sich die
Situation durch Virusmutationen sogar noch verschärfen könnte, benötigen die
Krankenhäuser für das Jahr 2022 sehr schnell einen vernünftigen finanziellen
Rettungsschirm – und zwar diesmal ohne Lücken.
Seite 3 der Pressemitteilung der KGRP vom 18.03.2021
„Der Rettungsschirm 3.0 muss die Liquidität aller Krankenhäuser durch auskömmliche
Ausgleichszahlungen kurzfristig erhalten, finanzielle Sicherheit für das dritte Krisenjahr
2022 geben und weniger Bürokratie und Dokumentation sowie flexiblen
Personaleinsatz ermöglichen“, fasst Decker die zentralen Forderungen zusammen.
Die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. (KGRP) ist der Dachverband der
Krankenhausträger in Rheinland-Pfalz und vertritt die Interessen von 84 Krankenhäusern mit rund
26.000 Betten. Über 980.000 Patientinnen und Patienten werden jährlich in den rheinland-pfälzischen
Krankenhäusern umfassend stationär behandelt. Hinzu kommen jährlich mehr als 80.000 ambulante
Operationen. Die Kliniken sind zugleich einer der bedeutendsten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz mit
rund 58.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Nähere Informationen zu den Aufgaben der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz unter
www.kgrp.de.
ViSdP: Andreas Wermter, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
Quelle: Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, 18.11.2021