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Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen zur Gesundheitsversorgung benötigt die Erfahrung und Expertise der Praktiker

Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen zur Gesundheitsversorgung benötigt die Erfahrung und Expertise der Praktiker (Klinikverbund Hessen).



Der Klinikverbund Hessen e. V. als Verband der öffentlichen und kommunalen Krankenhäuser in Hessen, bewertet die Vereinbarungen der Ampelkoalition zur Gesundheitsversorgung in vielen Bereichen als Weg in die richtige Richtung, wenn zum Teil auch noch sehr unkonkret. "Wichtige Punkte für uns sind eine
auskömmliche und stabile Finanzierung der Krankenhausversorgung, die Sicherung von Pflege- und anderen Fachkräften, eine sachliche Debatte über
Versorgungsstrukturen, Schritte zu einer sektorenfreien Versorgung mit
Beteiligung der Krankenhäuser und nicht zuletzt der Abbau von Bürokratie und
übermäßigem Kontrollwahn“, erläutert Clemens Maurer, Vorstandsvorsitzender des
Klinikverbunds Hessen. Diese Punkte seien zwar alle in der
Koalitionsvereinbarung angesprochen, es bleibe jedoch meist offen, wie und mit
welchen Maßnahmen sie umgesetzt werden sollten.

„Wir begrüßen, dass eine Regierungskommission für die Erarbeitung einer
modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgungsstruktur und
Krankenhausplanung eingesetzt wird und erhoffen uns dadurch eine Versachlichung
der Diskussion“, meint Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des
Klinikverbunds Hessen. Eine solche Kommission dürfe jedoch kein Elfenbeinturm
aus Politik, Gesundheitsökonomie und Interessenverbänden sein, sondern müsse
die Erfahrung und Expertise von Praktikern und Verantwortlichen aus der
Versorgung einbinden. Eine Veränderung der Krankenhausversorgungsstrukturen
könne nur gemeinsam mit den Krankenhäusern und ihren Trägern gelingen, das
übliche Gegeneinander sei ineffizient und teuer. Die Ziele müssten klar
definiert und die Wege dorthin gemeinsam erarbeitet und dann konsequent
umgesetzt werden, dies sei sicherlich ein Prozess, der über eine
Legislaturperiode hinausgehe. „Als Klinikverbund Hessen beteiligen wir uns
gerne an dieser Debatte und bringen unsere Erfahrung konstruktiv ein, die wir
in der flächendeckenden und hochwertigen Krankenhausversorgung sowie
Spitzenmedizin in klinischen Zentren für die Patientinnen und Patienten in
Hessen gewonnen haben“, betont Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des
Klinikverbunds Hessen.

Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Attraktivität der Pflege sei die
vorgesehene Einführung der von Deutschem Pflegerat, Deutscher
Krankenhausgesellschaft und VerDi gemeinsam entwickelten PPR 2.0 als
Pflegebedarfsbemessungsinstrument zu begrüßen, sofern sie die bürokratischen
und am tatsächlichen Bedarf vorbeigehenden bisherigen
Pflegepersonaluntergrenzen ablöse. Auch die geplante Erleichterung und
Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sei dringend
erforderlich, die bisherigen Prozesse seien bürokratisch und zeitraubend und es
sei auch nicht einzusehen, dass die oft hervorragend ausgebildeten Pflegekräfte
aus dem Ausland vor ihrer Tätigkeit noch monatelange Anpassungslehrgänge
absolvieren und auf die Anerkennung ihrer Qualifikation warten müssten.

Die im Koalitionsvertrag genannten Absichten zur Krankenhausfinanzierung seien
aus Sicht des Klinikverbundes unzureichend und nicht konkret genug, um
tatsächlich eine finanzielle Stabilisierung und Planungssicherheit für die
Krankenhäuser zu erreichen. „Es reicht nicht aus, der Pädiatrie,
Notfallversorgung und Geburtshilfe eine auskömmliche Finanzierung zuzusichern,
die gesamte Krankenhausversorgung braucht eine auskömmliche Finanzierung“, so
Schaffert. Die stärkere Beteiligung des Bundes an der Krankenhausfinanzierung
werde grundsätzlich befürwortet, sie müsste jedoch langfristig stabil angelegt
sein und dürfe nicht zum Spielball von Haushaltsinteressen werden. Insbesondere
müsse sie „on top“ erfolgen und dürfe nicht dazu führen, dass die Länder ihre
sowieso unzureichende Investitionsfinanzierung wieder zurückfahren. Mit der
Absicht, die ärztliche Weiterbildung bei der Krankenhausvergütung anzurechnen,
werde die Forderung des Klinikverbunds Hessen nach Berücksichtigung des
Aufwandes für weiterbildende Kliniken aufgenommen.

Hinsichtlich der Pläne zur Ambulantisierung und ambulanten Versorgung betont
Schaffert: „Wir brauchen eine durchgängige, sektorenfreie Versorgung, ohne dass
die Patientinnen und Patienten wie bisher pingpongartig zwischen den Sektoren
hin und her geschickt werden müssen“. Keinesfalls dürfe ein weiterer
abgegrenzter Versorgungssektor entstehen. Die Krankenhäuser seien als
bestehende regionale Gesundheitsversorger insbesondere in ländlichen Regionen
prädestiniert dafür, ihre bestehenden Strukturen auch für die ambulante
Versorgung zu nutzen, zumal auch ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zunehmend
in einem Anstellungsverhältnis und ggf. in Teilzeit arbeiten wollten, statt
sich in selbständiger Praxis niederzulassen. Es sei sinnvoller,
Krankenhaustandorte für die ambulante Versorgung zuzulassen, anstatt sie zu
schließen und hinterher neue ambulante Strukturen aufbauen zu müssen.

In Bezug auf die Notfallversorgung gebe es bereits heute gut funktionierende
Modelle der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Kassenärztlicher
Vereinigung in Form „gemeinsamer Tresen“, wie die Sektorenübergreifende
ambulante Notfallversorgung (SaN) in Hessen, die auch innerhalb neuer
Rahmenbedingungen Bestand haben müssten.

Die geplante Bereinigung der gesetzlichen Grundlagen der Gesundheitsversorgung
im Sozialgesetzbuch um unnötige Bürokratie sei aus Sicht des Klinikverbunds
Hessen überfällig. Dabei müssten jedoch tatsächlich die wesentlichen
Belastungen für die Krankenhäuser, beispielsweise bei Abrechnungsprüfungen des
Medizinischen Dienstes, beseitigt bzw. reduziert und überholte bürokratische
Aufgaben und Regelungen abgeschafft werden.

„Damit es in naher Zukunft allerdings überhaupt noch eine funktionierende
Krankenhausversorgung gibt, braucht es angesichts der aktuellen Belastungen
dringend einige Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser
und der Stabilität der Versorgung, die nicht im Koalitionsvertrag enthalten
sind“, stellt Schaffert fest. Dazu gehörten nach Ansicht des Klinikverbunds
Hessen insbesondere die folgenden Maßnahmen:

Die Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes auf mindestens 213 Euro, da es
in Hessen und auch bundesweit nur wenige Abschlüsse zum Pflegebudget vorliegen
und dadurch in den meisten Kliniken die Pflegepersonalkosten unterfinanziert
sind.
Die Anpassung des beschlossenen COVID-Versorgungszuschlags hinsichtlich einer
Differenzierung nach Behandlungsaufwand bzw. -dauer und Ausnahme vom
Mehrerlösausgleich, um einen sachgerechten Kostenausgleich herbeizuführen und
Fehlanreize zu vermeiden.
Die längerfristige Beibehaltung der verkürzten Zahlungsfrist von fünf Tagen für
Krankenhausleistungen durch die Krankenkassen, um die Liquidität der
Krankenhäuser zu sichern.
Den vollständigen Ausgleich der Mindererlöse des Jahres 2021 gegenüber den
Erlösen des Jahres 2019, anstatt einer Reduktion des Vergleichswertes auf 98%.
Ein Mindererlösausgleich für das Jahr 2022, da die Leistungen und damit die
Erlöse auch weiterhin nicht das Niveau der Jahre vor der Pandemie erreichen
werden, bei gleichzeitig steigenden Kosten.
Die Aussetzung der Strukturprüfungen sowie der Rückzahlungsaufschläge und
erneute Absenkung der Prüfquote auf 5% bei Abrechnungsprüfungen durch den
Medizinischen Dienst, um das Krankenhauspersonal von dem dadurch verursachten
administrativen Aufwand zu entlasten und somit Kapazitäten für die
Patientenversorgung zu schaffen.
„Wir wünschen der neuen Bundesregierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
sowie der Patientinnen und Patienten viel Erfolg und bieten unsere konstruktive
Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung an“, betont
Schaffert. Zur konstruktiven Diskussion des Koalitionsvertrages und der
angesprochenen Themen lädt der Klinikverbund Hessen auch zu seinem Kongress
Zukunft Gesundheit am 16. Februar 2022 nach Wiesbaden ein.

Quelle: Klinikverbund Hessen, 24.11.2021

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