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Bedarfsgerechtes DRG-System / Stellungnahme der DGKJ

Bedarfsgerechtes DRG-System. Schon lange setzt sich die DGKJ gemeinsam mit anderen kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und Verbänden für die Überarbeitung des Finanzierungssystems der stationären Pädiatrie ein (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin).



Bundesrat beschließt Antrag zur Weiterentwicklung des DRG-Systems. Die DGKJ begrüßt den heutigen Bundesratsbeschluss zum Antrag des Landes Niedersachsen Für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft - Weiterentwicklung des DRG-Systems. Der Antrag beinhaltet u. a. die Aufforderung an die
Bundesregierung, Maßnahmen gegen die bislang im DRG-System unzureichend dargestellten Leistungen der Pädiatrie zu ergreifen, um zu verhindern, dass diese Leistungsangebote aus
wirtschaftlichen Gründen abnehmen und dadurch eine gut erreichbare Versorgung gefährdet ist.

Das Land Niedersachsen hatte den entsprechenden Antrag im November in den
Bundesrat eingebracht. Der zuständige Ausschuss für Gesundheit nimmt hierzu in
seiner Empfehlung Bezug auf die auf Bundesebene im Koalitionsvertrag
angekündigte kurzfristig einzusetzende Regierungskommission, die Empfehlungen
für die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorlegen soll. Der
Bundesrat bittet explizit darum, die Länder bei der Erarbeitung der
Empfehlungen einzubeziehen.

Schon lange setzt sich die DGKJ gemeinsam mit anderen kinder- und
jugendmedizinischen Fachgesellschaften und Verbänden für die Überarbeitung des
Finanzierungssystems der stationären Pädiatrie ein. Die Finanzierung allein
durch das Fallzahl-abhängige DRG-System kann neben anderen Gründen v.a.
aufgrund der erhöhten Fix- und Vorhaltekosten die Leistungen der Pädiatrie
bisher nicht angemessen auffangen. Dies führt - trotz langjähriger Bemühungen,
das DRG-System anzupassen - insbesondere im Bereich der komplex und chronisch
kranken Kinder nachgewiesenermaßen zur Unterfinanzierung. Die flächendeckende
stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf hohem Niveau in
akzeptabler Nähe zum Wohnort kann langfristig nur durch entsprechende
Anpassungen in der Finanzierung durch Bund und Länder gesichert werden.

Das seit einigen Jahren offensichtliche Finanzierungsproblem wird durch den
Mangel an Pflegekräften, v.a. in der Kinderkrankenpflege, zusätzlich
verschärft. Ein Beispiel für den überbordenden Bürokratismus ist die
Pflegepersonaluntergrenzenverordnung, die aktuell in der Pädiatrie eine
zusätzliche Aufgliederung definiert, die in den Krankenhäusern neben der
bereits existierenden einerseits kaum umgesetzt werden kann und zusätzliche
Dokumentationspflichten und Pflegepersonaleinsatzplanung zur Folge hat.

Im September 2020 hatten die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und
Sachsen-Anhalt bereits einen Antrag zur Thematik der Finanzierung von
Kinderkliniken und -abteilungen in den Bundesrat eingebracht. Dieser wurde im
Juni 2021 nach längerem Stillstand wieder aufgenommen und mit einer
Aufforderung an die Bundesregierung beschlossen, bis Ende des Jahres 2021 ein
entsprechendes Modell vorzulegen. Dies ist jedoch bisher nicht umgesetzt
worden.

Die DGKJ steht sehr gern als vertrauensvoller Gesprächspartner mit Expertise
bereit, um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des DRG-Systems fachlich zu
begleiten.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, 17.12.2021

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