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Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser

Belegungsquoten für Notfallkrankenhäuser (Berliner Senat).



Vor dem Hintergrund der vierten Welle der COVID-19-Pandemie mit steigenden Infektionszahlen und einer absehbar steigenden Anzahl intensiv-medizinisch zu betreuender COVID-19-Patient:innen wird am 4. Dezember 2021 die Dritte Corona-Krankenhausverordnung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und
Gleichstellung verkündet werden. Am 5. Dezember 2021 wird sie in Kraft treten.

Die Verordnung regelt im Wesentlichen feste Belegungsquoten für
Notfallkrankenhäuser zur Aufnahme und Versorgung von Covid-19-Patient:innen.
Die Steuerung dieser Patient:innen soll auch weiterhin über das in Berlin
etablierte SAVE-COVID-Konzept erfolgen. Um eine gleichmäßige Verteilung
sicherzustellen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufnahmekapazitäten
der Häuser soll ein Steuerungsgremium eingerichtet werden. Es soll bei
Verlegungsproblemen im Rahmen des Konzepts die vorgegebenen Belegungsquoten
überprüfen und bei der Verteilung unterstützen. Medizinisch dringliche,
planbare Behandlungen dürfen unter Einhalten der Belegungsquoten der Häuser
auch weiterhin erbracht werden.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Mit der neuen Verordnung können wir eine
geordnete Verteilung organisieren und die Lasten gleichmäßiger auf den
Schultern verteilen. Mit unserem SAVE-Konzept sind wir gut vorbereitet. Wir
müssen alles daransetzen, die Krankenhäuser auch in dieser schweren Phase des
Pandemiegeschehens zu unterstützen.“

Die Festlegung von Belegungsquoten orientiert sich an den vom Bund geänderten
Rahmenbedingungen der finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser. Der Bund
finanziert lediglich einen Aufschlag zur Behandlung von Personen, die an
Covid-19 erkrankt sind, nicht aber – wie in den zurückliegenden Wellen der
Pandemie – das Freihalten von Betten zur Vorbereitung auf mögliche
Patient:innen.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte die erneute Unterstützung der
Krankenhäuser grundsätzlich begrüßt, sich angesichts der besorgniserregenden
Inzidenzen aber einstimmig für die Wiedereinführung von Freihaltepauschalen
ausgesprochen, um den Kliniken mehr Handlungsspielraum zu lassen. Durch den für
die Behandlung von Covid-19-Patient:innen erheblich höheren Personalaufwand
müssten andere Kapazitäten für die Behandlung von Nicht-Covid-19-Patient:innen
zurückgefahren werden, ohne dass hierfür eine Kompensation erfolgen könne. Der
Aufschlag für die Behandlung von Covid-19-Patient:innen könne die
wirtschaftlichen Mehrbelastungen der Kliniken nicht vollständig ausgleichen.

Quelle: Berliner Senat, 03.12.2021

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