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DKG zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser

DKG zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser: Wichtige Entscheidung des Gesundheitsministeriums zur Unterstützung der Kliniken (DKG).



Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass mit der Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser Ausgleichszahlungen auch über das Jahresende hinaus geregelt werden. Der besonderen Belastungssituation durch Corona wird damit auch im
neuen Jahr Rechnung getragen. Der Ganzjahresausgleich 2022 ist ein richtiges Zeichen. Die genaue Ausgestaltung werden wir konstruktiv mit den Krankenkassen
und dem Bundesgesundheitsministerium ausarbeiten. „Wir haben schon im Rahmen
der jüngsten Gesetzgebung an die Politik appelliert, dass die
Ausgleichszahlungen über das Jahresende fortgesetzt werden müssen. Die
Belastungssituation in den Kliniken ist immens, und mit Omikron wird sie sicher
weiter anhalten und sich voraussichtlich noch verschärfen. Wir versorgen noch
immer mit knapp 5000 Covid-Intensivpatienten beinahe die Höchstzahl aus der
verheerenden Winterwelle von 2020/2021. Mindestens 75 Prozent der Krankenhäuser
mit Intensivstation müssen aktuell ihre Regelversorgung bereits einschränken.
Von daher ist es richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt per
Rechtsverordnung kurzfristig geregelt hat, dass die Ausgleichzahlungen bis in
den März 2022 weiterlaufen werden“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der DKG,
Dr. Gerald Gaß.

Kritisch bleibt, dass nur somatische Kliniken in den Ausgleich einbezogen
werden. Das basiert auf der Fehleinschätzung, dass Psychiatrien und andere
Fachkliniken nicht von der Pandemie betroffen wären. Allerdings verzeichnen
auch diese Kliniken deutliche Fall- und damit Erlösrückgänge, verbunden mit
gestiegenen Kosten für den Infektionsschutz.

Quelle: DKG, 17.12.2021

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