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Kurzfristige finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz aufgrund der Sonderbelastungen durch das Coronavirus mydrg.de





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Kurzfristige finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz aufgrund der Sonderbelastungen durch das Coronavirus

Kurzfristige finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz aufgrund der Sonderbelastungen durch das Coronavirus (Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz).



Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. November 2021 haben Krankenhäuser, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten versorgen die Möglichkeit erhalten, einen Versorgungsaufschlag
zu beantragen. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat kurzfristig ein Verfahren zur Antragstellung implementiert, durch welches bereits am 16. Dezember 2021
die erste Auszahlung an die berechtigten Krankenhäuser rückwirkend für die
Kalenderwochen 44 – 46 erfolgen konnte. Für diesen Zeitraum wurden insgesamt
rund 2,8 Mio. Euro an 51 Krankenhäuser ausgezahlt. Die nächste Auszahlung wird
am 04. Januar 2022 erfolgen und dann gleich 4 Wochen umfassen. „Ich bin froh,
dass eine zeitnahe erste Auszahlung für einen Zeitraum von drei Wochen
vorgenommen werden kann. Insbesondere die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen
kurzen Fristen – die Krankenhäuser müssen unter anderem bereits die in der
vorhergehenden Kalenderwoche entlassenen Patientinnen und Patienten melden –
sind durchaus sportlich und stellen alle Beteiligten vor große
Herausforderungen“, so Gesundheitsstaatssekretär Dr. Denis Alt. Es seien
zwingend Nachbesserungen auf Bundesebene erforderlich. Auch war die
Vereinbarung der Spitzenverbände, die das Nähere zum Verfahren regelt, erst
kurz vor dem ersten Meldetermin vom GKV-Spitzenverband unterschrieben worden,
was die Umsetzung zusätzlich erschwert habe.

Derzeit werden in den Krankenhäusern wieder vermehrt elektive, nicht zwingend
medizinisch notwendige Eingriffe verschoben, um Kapazitäten für die Behandlung
von an COVID-19 erkrankten Personen freizuhalten. „Für die damit verbundenen
Erlösausfälle benötigen die Krankenhäuser jedoch einen finanziellen Ausgleich,“
erklärt Dr. Alt weiter. Daher begrüße er das mit dem Gesetz zur Stärkung der
Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im
Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 wieder eingeführte
– modifizierte – Ausgleichszahlungsverfahren. Dieses ist derzeit befristet bis
zum 31. Dezember 2021, man habe sich aber auf Bundesebene für eine angemessene
Verlängerung eingesetzt. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die flächendeckende
stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz weiterhin zu sichern“, so der
Staatssekretär. Aktuell sei eine Verlängerung zumindest bis zum 19. März 2022
seitens des BMG vorgesehen. Dies sei aber aus Sicht der Landesregierung noch
nicht ausreichend. Rheinland-Pfalz setzet sich daher auf der Bundesebene
aufgrund der Pandemieentwicklungen für eine weitere angemessene Verlängerung
des Ausgleichszahlungsverfahrens zur wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken
ein.

Auch bei der Umsetzung des „Ausgleichszahlungsverfahrens 3.0“ werde man alles
daran setzen, dass auch hier wieder möglichst kurzfristig erste Auszahlungen an
die berechtigten Krankenhäuser erfolgen können. „Die Krankenhäuser und ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kämpfen seit nunmehr fast 2 Jahren im Rahmen
der Pandemie nahezu täglich um Menschenleben, sind auch über die Feiertage im
Einsatz und mehr als sonst gefordert,“ fügt der Gesundheitsstaatssekretär
hinzu. Gerade jetzt gegen Ende des Jahres gebühre dem unermüdlichen Einsatz der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern umso mehr auch wieder
unser aller Dank.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz, 27.12.2021

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