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Leere Betten werden wieder ausgeglichen / Kliniken können rückwirkend zum 15. November Ausgleichszahlungen beantragen

Covid-19: Leere Betten werden wieder ausgeglichen / Kliniken können rückwirkend zum 15. November Ausgleichszahlungen beantragen (AOK).



Rückwirkend zum 15. November 2021 können Kliniken wieder Ausgleichszahlungen beantragen, wenn sie planbare Operationen oder Eingriffe verschieben, um Kapazitäten für Covid-19-Patienten
freizuhalten. Anspruch auf die Mittel haben alle Krankenhäuser, die Notfallzuschläge im Sinne der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) erhalten oder dementsprechende Strukturen vorweisen können.
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Quelle: AOK, 14.12.2021

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